"nd.DerTag": AfD nicht "gesichert rechtsextrem" - Kommentar zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
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(ots) - Mehr als 1100 Seiten hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr zusammengeschrieben, um die AfD zu einer "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" zu erklären. Das ist die höchste Stufe im System des Inlandsgeheimdienstes und gleichbedeutend mit der Einstufung als verfassungsfeindlich. Jetzt feiert die AfD - das Verwaltungsgericht Köln hält diese Einstufung nämlich noch nicht für gegeben. Im Eilverfahren hat sie dem Verfassungsschutz untersagt, die Bewertung als gesichert rechtsextrem weiter vorzunehmen. Das Gericht erkennt zwar an, dass es verfassungsfeindliche Positionen in der AfD gibt, und betont, dass das Hauptverfahren offen ist. Alle, die auf ein zügiges AfD-Verbotsverfahren gehofft hatten, sollten ihre Träume aber endgültig begraben. Der Weg durch die Instanzen wird lang, und es wirkt nicht so, als sei Innenminister Dobrindt (CSU) besonders motiviert, ihn zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.
Eine zu große Motivation wird man Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) unterstellen müssen. Die Bekanntgabe der Hochstufung erfolgte am 2. Mai 2025, Faeser war nur noch ein paar Tage geschäftsführend im Amt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" recherchierte, wies die Innenministerin den Verfassungsschutz faktisch zur Bekanntgabe der Hochstufung an.
Beim 1100 Seiten dicken Gutachten wurde deshalb auf eine eigentlich vorgesehene fachliche Überprüfung verzichtet. Das ist dem Gutachten anzumerken. Manche Belege wirken nicht überzeugend, anderes langatmig. Außerdem verzichtet der Verfassungsschutz darauf, geheimdienstliche Erkenntnisse in das Gutachten einfließen zu lassen. Darauf weist das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung auch hin. Aus dem Gutachten, das es vom Verfassungsschutz bekommen hat, könne das Gericht jedenfalls nicht erkennen, dass verfassungsfeindliche Positionen die AfD prägen und bestimmen.
Ähnliches passierte dem Innenministerium unter Nancy Faeser übrigens auch beim Verbot des extrem rechten "Compact"-Magazins. Das Bundesverwaltungsgericht entschied später, dass aus der Verbotsverfügung nicht hervorgehe, dass verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin den Ton angeben.
Sollte den Verfassungsschutz nicht alsbald der Ehrgeiz packen, stringent darzulegen, wie faschistische Netzwerke, unterstützt von ausländischen Geheimdiensten, versuchen, mit der AfD den Systembruch zu erreichen, dürfte der staatliche Verbotsantifaschismus in einer Sackgasse stecken.
Für Antifaschist*innen sollte das heißen, sich von Appellen an den Staat zu verabschieden. Ein AfD-Verbotsverfahren wird in absehbarer Zeit nicht kommen, und seine Aussichten dürften auch nicht allzu groß sein, wenn dieser Verfassungsschutz das Material für ein Verbot zusammenstellt. Statt also auf ein Verbot zu warten, gilt es, solidarische Netzwerke gegen rechts aufzubauen.
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Datum: 27.02.2026 - 16:59 Uhr
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