Anforderungen der SPD an die kuenftige Brennelementebesteuerung

Anforderungen der SPD an die kuenftige Brennelementebesteuerung

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Anforderungen der SPD an die kuenftige Brennelementebesteuerung



(pressrelations) -
Zur heutigen ersten Beratung des SPD-Antrages zur kuenftigen Brennelementebesteuerung erklaert die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Ingrid
Arndt-Brauer:

Die gestrige Anhoerung des Umweltausschusses bestaetigte das wachsende Sicherheitsrisiko der Atomkraftnutzung in Deutschland.
Gleichzeitig steigt ihr Gewinnpotenzial fuer die Energiekonzerne. Waehrend der Staat und damit die Steuerzahler fuer die zunehmenden Folgekosten aufkommen muessen, realisieren die AKW-Betreiber seit der Einfuehrung des CO2-Emissionshandels betraechtliche Mitnahmegewinne.

Bereits 2009 forderte der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel deshalb die Einfuehrung einer Steuer auf Kernbrennstoffe. Hieran anknuepfend sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP eine angemessene Beteiligung der AKW-Betreiber an den Sanierungskosten fuer Asse II vor. Das Sparpaket der Bundesregierung beziffert die beabsichtigte steuerliche Beteiligung der Atomwirtschaft an der Haushaltskonsolidierung auf jaehrlich 2,3 Milliarden Euro und begruendet sie ergaenzend mit den Windfall Profits der AKW-Betreiber.

Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst diese Plaene der schwarz-gelben Koalition. Sie reichen aber nicht aus zur Staerkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und zur finanziellen Vorsorge des Bundes fuer die Bewaeltigung der Folgekosten der Atomkraftnutzung.

Rechtzeitig vor der Entscheidung der Bundesregierung ueber die Details der angekuendigten Brennelementebesteuerung haben wir daher unsere Anforderungen an die neue Steuer formuliert:

- Die Einfuehrung der Steuer darf nicht an eine Verlaengerung der AKW-Laufzeiten geknuepft werden. Fuer die Bundesregierung stehen Angela Merkel und Wolfgang Schaeuble im Wort, dass die begruendete Abschoepfung der Gewinne der Atomwirtschaft nicht als Legitimation fuer eine verfehlte Energiepolitik missbraucht werden kann.

- Die Hoehe der Besteuerung soll sich nach der Entwicklung der Ausgaben des Bundes fuer die Anlagenstilllegung und Endlagerung sowie den Zusatzgewinnen der Atomwirtschaft aus dem CO2- Emissionshandel bemessen. Sie ist im zweijaehrigen Abstand zu ueberpruefen und bei Bedarf anzupassen.



- Die Erhoehung der Steuereinnahmen des Bundes darf nicht zu Lasten der Laender und Gemeinden erfolgen. Da eine Verbrauchsteuer als Betriebsausgabe gewinnmindernd wirkt, senkt ihre Erhebung das Koerperschaft- und Gewerbesteueraufkommen. Der Bund muss diese mittelbaren Einbussen der Laender und Kommunen finanziell kompensieren.


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Datum: 08.07.2010 - 20:17 Uhr
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