Luftverkehrssteuer ist verfassungswidrig
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Luftverkehrssteuer ist verfassungswidrig
Zur heutigen Anhoerung des Haushaltsausschusses zur Luftverkehrssteuer (LuftVSt) erklaeren der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die zustaendige Berichterstatterin Ulrike Gottschalck:
Nachdem die geplante LuftVSt laut Gutachten des Berliner Staats- und Umweltrechtlers Michael Kloepfer nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist und gegen europaeisches Recht verstoesst, verdeutlichte heute Professor Eilers von der Universitaet Koeln, dass die LuftVSt auch nicht mit den Vorgaben der Finanzverfassung konform ist. Eilers betonte, dass fuer Luftverkehr keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht.
Zudem stellte Steuerrechtler Eilers eindeutig klar, dass der Gesetzentwurf den Bundesrat passieren muss. Diese Auffassung teilt die SPD-Bundestagsfraktion ausdruecklich, weil die fiskalischen Mehreinnahmen allein dem Bund zufallen, waehrend die Laendern und Kommunen von betraechtlichen Steuermindereinnahmen betroffen sind. Damit werde die LuftVSt definitiv zu einem Minusgeschaeft der betroffenen Regionen.
Die handwerklichen Fehler der schwarz-gelben Koalition bei diesem Gesetzentwurf sind mehr als offensichtlich. Nachdem bereits eine Folgenabschaetzung im Hinblick auf Wettbewerb und Arbeitsplaetze versaeumt wurde und eine oekologische Lenkungswirkung nicht stattfinde, komme nun auch noch die Verfassungswidrigkeit hinzu. Einer EU-weiten oekologischen Luftverkehrsabgabe sehen die Sozialdemokraten aus Klimaschutzgruenden als geboten an, der nationale und verfassungswidrige Alleingang sei jedoch nicht akzeptabel, weil Verbraucher, Laender und Kommunen die Zeche zahlen muessen.
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Datum: 05.10.2010 - 14:46 Uhr
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