Keine Einschraenkung der institutsbezogenen Einlagensicherungssysteme
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Keine Einschraenkung der institutsbezogenen Einlagensicherungssysteme
Die Vorschlaege der Kommission haben gravierende Auswirkungen auf die Besonderheiten des Bankensystems in Deutschland. Sie wuerden die Moeglichkeiten der deutschen institutsbezogenen Einlagensicherung der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken massgeblich beschneiden und hier im Ergebnis zu einer Absenkung des Schutzniveaus von Einlagen fuehren. Die fuer Deutschland typische Drei-Saeulen-Struktur aus Geschaeftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen hatte sich gerade in der Finanzkrise bewaehrt.
Kuenftig sollen alle Kreditinstitute einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehoeren. Dies laesst unberuecksichtigt, dass bei Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland bereits freiwillige institutsbezogene Sicherungssysteme zwischen den einzelnen Instituten existieren, die als gleichwertig anerkannt sind und sich bewaehrt haben. Diese freiwilligen Sicherungssysteme verhindern bereits heute schon den Eintritt eines Entschaedigungsfalls.
Die im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthaltene Moeglichkeit einer Doppelmitgliedschaft in einem gesetzlichen und in einem freiwilligen Einlagensicherungssystem ist keine echte Alternative. Aufgrund der Beitragsbelastung fuer beide Sicherungssysteme wuerde dies zu einer deutlichen und ungerechtfertigten Belastung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken fuehren. Im Ergebnis ginge dies zu Lasten der freiwilligen Einlagensicherungssysteme und wuerde faktisch zu einer Absenkung des in Deutschland bestehenden hoeheren Schutzniveaus fuer Einlagen fuehren. Das wuerde das Vertrauen der Anleger in die Kreditinstitute schwaechen.
In der Finanzkrise sind Schwachstellen in den nationalen Einlagensicherungssystemen offenbar geworden. Eine effektive Beseitigung dieser Schwachstellen kann nicht allein durch nationale Reformmassnahmen erfolgen, sondern erfordert eine europaeische Regulierung. Die europaeische Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme darf aber nicht ohne Beruecksichtigung bestehender nationaler und funktionsfaehiger Sicherungssysteme erfolgen.
Die Bundesregierung muss sich bei den anstehenden Beratungen des Vorschlages der Kommission dafuer einsetzen, dass die Ausnahmeregelung fuer institutsbezogene Sicherungssysteme bestehen bleibt. Ausserdem sollen keine Obergrenzen mit maximalen Deckungssummen in den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen oder andere Beschraenkungen fuer ein hoeheres Schutzniveau von Kundeneinlagen festgelegt werden.
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Datum: 05.10.2010 - 18:46 Uhr
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