Rechtspolitische Hilflosigkeit
ID: 280854
Rechtspolitische Hilflosigkeit
"Die Bundesregierung hat es versäumt, eine Reform der Sicherungsverwahrung 'aus einem Guss' anzugehen. Hierzu wäre es erforderlich gewesen, endlich auf die schon seit vielen Jahren erhobene Forderung von Fachleuten einzugehen, eine berufsübergreifende Expertenkommission aus Kriminologen, Psychiatern, Vollzugspraktikern sowie Richtern und Staatsanwälten einzusetzen. Nur auf der Grundlage praxisnaher, wissenschaftlich fundierter Empfehlungen lassen sich die mit der Sicherungsverwahrung einhergehenden tatsächlichen und rechtsstaatlichen Probleme angemessen lösen.
Die nunmehr beschlossene Regelung für Altfälle offenbart rechtspolitische Hilflosigkeit. Sie hilft niemandem und betrifft absehbar niemanden. Sofern unter den Entlassenen tatsächlich Personen sein sollten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung für sich oder andere eine Gefahr darstellen, können sie aufgrund der Unterbringungsgesetze der Länder bereits heute ohne weiteres weggesperrt werden. Für diesen Personenkreis besteht deswegen kein Regelungsbedarf. Nach bisheriger Kenntnis ist die Mehrheit der Altfälle jedoch überhaupt nicht psychisch krank oder psychisch gestört.
Die vorgesehene erhebliche Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ist nichts anderes als die Einführung einer verschärften Form der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Es ist abzusehen, dass die Sicherungsverwahrung bei schweren Straftaten zum Regelfall werden wird. Dies liefe jedoch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zuwider, wonach die Sicherungsverwahrung die absolute Ausnahme bleiben soll."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 20.10.2010 - 15:46 Uhr
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