Digitalisierung von Buechern: 'Verwaisten Werken' eine Zukunft sichern
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Digitalisierung von Buechern: "Verwaisten Werken" eine Zukunft sichern
Buecher, bei denen der Rechteinhaber unbekannt oder nicht auffindbar ist ("verwaiste Werke"), drohen im digitalen Zeitalter aus dem Gedaechtnis zu verschwinden. Denn ohne die Zustimmung des Urhebers koennen Werke nach geltendem Urheberrecht weder digitalisiert noch oeffentlich zugaenglich gemacht werden. Das ist kein Randproblem: Schaetzungen ueber die Zahl der "verwaisten Werke" gehen von bis zu 40 Prozent aller urheberrechtlich geschuetzten Titel aus, im Bereich der Fotografie sogar auf bis zu 90 Prozent.
Die SPD will mit einer Initiative zur Aenderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes Rechtssicherheit schaffen - gerade noch rechtzeitig zum Start der "Deutschen Digitalen Bibliothek" 2011. Die Verwertungsgesellschaften werden in die Lage versetzt, die Rechte treuhaenderisch wahrzunehmen, wenn auch nach sorgfaeltiger Recherche kein Rechteinhaber ermittelt werden konnte. Sie koennen dann Lizenzen fuer die Digitalisierung erteilen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die SPD-Bundestagsfraktion morgen in den Bundestag einbringt.
Ab 2011 sollen in der "Deutschen Digitalen Bibliothek" mehr als 30.000 Kultur- und Wissenseinrichtungen miteinander verbunden werden. Eine Verknuepfung mit dem europaeischen Digitalisierungsprojekt "Europeana" ist geplant. Buergern wird damit ein breiter Zugriff auf Buecher, aber auch auf Noten und Filme ermoeglicht. Hier duerfen die "Waisen", die einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes darstellen, nicht fehlen. Auch sie muessen fuer interessierte Nutzerinnen und Nutzer zugaenglich sein.
Der Gesetzentwurf greift einen Vorschlag von Rechteinhabern, Verwertungsgesellschaften und Bibliotheken auf und stellt die Digitalisierung dieser Werke auf eine gesicherte rechtliche Grundlage.
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Datum: 01.12.2010 - 14:45 Uhr
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