Lehmer: Entwicklungsmöglichkeiten erhalten
ID: 355876
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Baugesetzbuchs
abgestimmt. Dazu erklärt der für die Themen Landwirtschaft und Bau
zuständige Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr.
Max Lehmer:
"Wir wollen die Entwicklungsmöglichkeiten unserer
landwirtschaftlichen Betriebe erhalten. Dafür brauchen wir auch die
entsprechenden Entscheidungsspielräume für wirtschaftliche
Betriebsformen. Der Opposition dagegen geht es nicht um Korrektur
oder Beseitigung von Fehlentwicklungen, sondern mit ihrer
beabsichtigten Beschränkung der sogenannten Massentierhaltung um die
Verhinderung der weiteren positiven Entwicklung eines ganzen
Wirtschaftsbereichs.
Bei der Tierhaltung gibt es sehr große lokale und regionale
Unterschiede. In weiten Bereichen Deutschlands sind die Strukturen in
Ordnung. Uns ist bewusst, dass es in einigen Regionen Entwicklungen
gibt, bei denen Stallbauvorhaben an Grenzen der gesellschaftlichen
Akzeptanz stoßen. Darauf wollen und werden wir reagieren, aber nicht
mit pauschalen Verboten. Wir wollen im Rahmen der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Novelle des Baugesetzbuchs eine sach-
und fachgerechte Diskussion über die zukünftige Steuerung der
Betriebsentwicklung im Außenbereich führen. Es macht keinen Sinn,
jetzt den Teilbereich der Tierhaltung in größeren Beständen vorab
ohne ausreichende Prüfung zu reglementieren. Behörden und Gemeinden
haben bereits nach geltendem Recht vielfältige planerische
Möglichkeiten, die Genehmigung gewerblicher Tierhaltungsanlagen
sozial- und umweltverträglich zu steuern.
Darüber hinaus ist es für die Akzeptanz aller Tierhaltungsbetriebe
wesentlich, dass über sie ein intensiver Dialog mit allen Beteiligten
und Betroffenen vor Ort stattfindet. Die Landwirtschaft ist nicht der
Gegner des ländlichen Raumes, sondern eine tragende Säule für die
Erwerbsmöglichkeit und Wertschöpfung im ländlichen Raum sowie
Erzeuger hochwertiger Nahrungsmittel."
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur
Änderung des Baugesetzbuchs sollte die Privilegierung gewerblicher
Tierhaltungsanlagen im Außenbereich abgeschafft werden.
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Datum: 25.02.2011 - 12:07 Uhr
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