Kein Moratorium ohne Gesetz
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Kein Moratorium ohne Gesetz
Die Bundestagsmehrheit von CDU/CSU und FDP hat das Gesetz zur Laufzeitverlaengerung beschlossen. Dieser Verlaengerungsbeschluss kann nur durch ein Gesetz wieder rueckgaengig gemacht werden. Ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat, kann nicht per Erklaerung der Kanzlerin fuer drei Monate ausser Kraft gesetzt werden. Das ist eindeutig verfassungswidrig und eine Brueskierung des Parlaments. Erst wird die Laufzeitverlaengerung nach vielen Debatten im Bundestag beschlossen, weil man angeblich die Kernkraft viele weitere Jahre benoetige, um Klimaschutz und Versorgungssicherheit zu verwirklichen. Von einem Tag auf den anderen wird dann ohne Beschlussfassung des Bundestages das dort verabschiedete Gesetz durch die Kanzlerin ausgesetzt.
Neben der Missachtung des Parlaments ist eine solche Vorgehensweise auch unglaubwuerdig. Die Energieunternehmen werden wohl still halten und sicherlich versuchen, sich mit der Kanzlerin ueber die Landtagswahlen zu retten. Danach werden sie in bewaehrter Weise mit Kanzlerin und Wirtschaftsminister ihre Absprachen treffen. Parlament und Bundesumweltminister werden dabei offenbar nicht gebraucht. Das Ganze ist ein durchsichtiges Manoever und ein Armutszeugnis fuer die Abgeordnetenkollegen von Union und FDP.
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Datum: 16.03.2011 - 00:15 Uhr
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