Schwarz-Gelb bremst Beratung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz
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Schwarz-Gelb bremst Beratung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz
CDU/CSU und FDP haben heute den Entschliessungsantrag der SPD abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das 2010 revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Auf einen steuerlichen Informationsaustausch mit der Schweiz nach dem Standard des Artikels 26 OECD-Musterabkommen muss der deutsche Fiskus deshalb weiterhin warten.
Bereits im Oktober 2010 unterzeichneten die Regierungen beider Staaten die voelkerrechtliche Vereinbarung. Die zum Inkrafttreten notwendige Ratifizierung sollte - so ausdruecklich das Revisionsprotokoll - "so bald wie moeglich" erfolgen. Doch die Regierungen nehmen diese Selbstverpflichtung erkennbar nicht ernst.
Auf Seiten der Schweiz duerfte die Verzoegerung auf die oeffentliche Kritik zurueckzufuehren sein, die innerstaatlich an der Unterzeichnung des Abkommens vor einer Einigung mit Deutschland ueber eine sogenannte "Altfallregelung" geuebt wurde. Die Schweizer Banken sind unveraendert nicht gewillt, die deutschen Steuerbehoerden bei der Sachverhaltsermittlung bisheriger Steuerhinterziehungen zu unterstuetzen. Deshalb verhandeln Vertreter der beiden Staaten seit Jahresbeginn ueber eine pauschale Abgeltung der deutschen Steueransprueche.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenueber der Bundesregierung gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Amnestieregelung exklusiv fuer Schwarzgeldanlagen in der Schweiz geltend gemacht. Von Bundesfinanzminister Schaeuble wurden diese Warnungen bisher ignoriert. Und die Koalitionsfraktionen lehnten heute auch den Antrag der SPD ab, der die deutsche Regierung auffordert, im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der Schweiz ueber die Zusammenarbeit im Steuerbereich keiner Regelung zuzustimmen, die an eine Straffreiheit bei Steuerhinterziehung geringere Anforderungen stellt als der heute geaenderte Paragraph 371 Abgabenordnung.
Gegenueber den Mitgliedern des Finanzausschusses betonte die Bundesregierung bisher, dass es sich um zwei "rechtlich getrennte Projekte" handelt. Dass dem Deutschen Bundestag der zur Ratifizierung des revidierten DBA Schweiz notwendige Entwurf eines Vertragsgesetzes bis heute nicht vorgelegt wurde, laesst sich deshalb nur mit diplomatischer Ruecksichtnahme auf die schweizer Gefuehlslage erklaeren. Doch diese darf den deutschen Gesetzgeber nicht hindern, zuegig das von der deutschen Regierung abgeschlossene Abkommen zu beraten.
Vor dem Hintergrund der internationalen Anstrengungen zur Verbesserung der Transparenz und Kooperation in Steuerangelegenheiten sollte sich aber auch der schweizer Gesetzgeber um eine zeitnahe Ratifizierung bemuehen. Und er sollte inlaendischen Politikern nicht folgen, die eine inhaltliche Verknuepfung mit anderen sachfremden Themen fordern
- wie juengst dem "Fluglaermstreit Zuerich". Andernfalls koennte das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, das im Auftrag der G20-Staaten die Umsetzung und tatsaechlichen Einhaltung des OECD-Standards ueberprueft, den Eindruck gewinnen, dass es der Schweiz mit ihrer erklaerten Bereitschaft zur kuenftigen Kooperation in Steuerfragen nicht ernst ist.
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Datum: 17.03.2011 - 20:45 Uhr
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