Mitteldeutsche Zeitung: Politik
Bürgermeister angeklagt - Ortschef soll Computer ausgespäht haben
ID: 369482
Südharzer Bürgermeister Ralf Rettig (CDU) erhoben. "Wir sehen
hinreichenden Tatverdacht, dass er das Ausspähen von Daten
vorbereitet hat", sagte gestern Halles Oberstaatsanwalt Andreas
Schieweck der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung
(Freitagausgabe). Der 54-jährige Rettig steht im Verdacht, versucht
zu haben, Mitarbeiter des Südharzer Verwaltungsamtes in Roßla
auszuspionieren - mit einem Computerprogramm. Ziel sei wohl gewesen,
die Einhaltung einer Dienstvorschrift zu prüfen, die die private
Nutzung des Internets verbiete, so Schieweck. Ein Computerexperte
habe Spionagesoftware auf dem Rechner der Personalratsvorsitzenden
installiert, die Passwörter knacken und den Datenverkehr aufzeichnen
könne. Der zuständige Systemadministrator ist laut Staatsanwaltschaft
dabei übergangen worden. Außerdem seien vor dem Aufspielen des
Programms weder der Personalrat einbezogen noch die Mitarbeiter
informiert worden. Beides sei gesetzlich vorgeschrieben. Der Fall
hatte 2010 für großes Aufsehen gesorgt: Die Gewerkschaft Verdi sprach
von "Stasi-Methoden" und einem landesweit einmaligen Vorgang.
Verdi-Bezirksgeschäftsführer Lothar Philipp forderte Rettig am
Donnerstag zum Rücktritt auf.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Böhmer: Demokratie hängt von Einkommenssituation ab">

Datum: 18.03.2011 - 02:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 369482
Anzahl Zeichen: 1522
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 289 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: Politik
Bürgermeister angeklagt - Ortschef soll Computer ausgespäht haben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).