Lehmer/Mayer: Erleichterter Führerschein für Rettungskräfte
ID: 369714
über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der
bisherigen "Feuerwehrführerscheinregelung" beraten. Dazu erklären der
verkehrspolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer und Stephan
Mayer:
"Für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren,
anerkannten Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und sonstigen
Einheiten des Katastrophenschutzes schaffen wir mit der gesetzlichen
Neuregelung spürbare Erleichterungen. Zukünftig können sie endlich
auch die schwereren Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger bei Einsätzen
fahren. Damit erhalten wir die Einsatzfähigkeit dieser Einheiten
aufrecht", sagte Lehmer.
"Eine Ausweitung der bisherigen Regelung war dringend erforderlich
wegen der zunehmenden technischen Verbesserung von
Feuerwehr-Fahrzeugen und Rettungswagen sowie des immer häufigeren
Mitführens von Anhängern bei Einsätzen. Selbst kleinere Fahrzeuge
überschreiten inzwischen in der Regel die Gewichtsgrenze von knapp
fünf Tonnen. Für die bundesweit etwa 16.000 betroffenen Fahrzeuge
werden zumeist fünf oder mehr Fahrer benötigt, um eine
Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten", ergänzte Mayer.
Beide stellten heraus, dass die Neuregelung nicht nur den
Anforderungen der Praxis gerecht werde, sondern auch ein wichtiger
Beitrag für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Rettungs-
und Katastrophenschutz sei. So würden die Änderungen zu deutlich
weniger Bürokratie im Ehrenamt führen. Zudem würden die Kosten für
die Führerscheinausbildung durch die Möglichkeit der internen
Einweisung erheblich reduziert. "Wir stärken das
Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen, die jeden Tag einen
wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland leisten."
Hintergrund:
Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge bisher nur bis zu
einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Die CSU-Landesgruppe setzt
sich daher für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein, sodass
Ehrenamtliche zukünftig Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Der
Gesetzentwurf wird bis Mitte April zügig im Bundestag beraten.
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Datum: 18.03.2011 - 11:02 Uhr
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