Lehmer und Mayer: Ehrenamtlicher Einsatz wird belohnt
ID: 383321
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der bisherigen
"Feuerwehrführerscheinregelung" beschlossen. Dazu erklären der
verkehrspolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer und Stephan
Mayer:
"Die heute beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes führt
bei den Freiwilligen Feuerwehren, den anerkannten Rettungsdiensten,
dem Technischen Hilfswerk und sonstigen Einheiten des
Katastrophenschutzes zu einer spürbaren Entspannung. Die gut 16.000
bundesweit betroffenen Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger können
zukünftig wieder leichter von Ehrenamtlichen geführt werden. Einsätze
können damit besser und einfacher geplant werden", sagt Lehmer.
"Durch die Änderung können wir endlich überflüssige Bürokratie und
damit verbundene Kosten für ehrenamtliches Engagement im Rettungs-
und Katastrophenschutz in Deutschland beseitigen. Die heute
beschlossene Neuregelung führt zudem zu einer Anpassung an die
täglichen Anforderungen aus der Praxis. Schließlich überschreiten
bereits kleine Einsatzfahrzeuge inzwischen in der Regel die
Gewichtsgrenze von knapp fünf Tonnen. Damit wird verhindert, dass bei
der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder aber beim
Deutschen Roten Kreuz gut ausgestatte, neue Fahrzeuge betriebsbereit
vorhanden sind, aber niemand da ist, der sie fahren darf", ergänzte
Mayer.
Beide stellten heraus, dass für die Neuregelung auch das hohe
Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen mit den
Einsatzfahrzeugen maßgeblich gewesen sei. "Es ist bewundernswert mit
welchem großen und unermüdlichen Einsatz viele Ehrenamtliche jeden
Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
in Deutschland leisten."
Hintergrund:
Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge bisher nur bis zu
einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Die CSU-Landesgruppe setzte
sich daher für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein, sodass
Ehrenamtliche zukünftig Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Der
Gesetzentwurf wurde heute vom Deutschen Bundestag beschlossen.
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Datum: 07.04.2011 - 17:27 Uhr
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