Katastrophenschutz bei GAU bundeseinheitlich regeln

Katastrophenschutz bei GAU bundeseinheitlich regeln

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Katastrophenschutz bei GAU bundeseinheitlich regeln



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"Die Bundesregierung muss unverzüglich dafür sorgen, dass es für den Fall eines GAU einen bundeseinheitlichen Katastrophenschutzplan gibt. Spätestens nach Fukushima dürfen wir uns in diesem Bereich kein föderales Wirrwarr mehr leisten", sagt Wolfgang Neskovic, Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D. Neskovic weiter:

"Ein GAU macht nicht an Ländergrenzen halt. Deshalb ist es nun dringend an der Zeit, einen bundeseinheitlichen Katastrophenschutzplan für den Fall eines GAU zu erstellen. Dies schließt Evakuierungspläne von Ballungsräumen ebenso ein wie die Versiegelung zerstörter Reaktoren. Die Bundesregierung ist in Zugzwang.

Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt momentan bei den Ländern. Belastbare Krisenreaktionspläne liegen dort nur für kleinere AKW-Unfälle vor. Die 'Rahmenempfehlung für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen' des Bundesumweltministeriums enthält keine ausreichenden Regelungen. Sie hat lediglich empfehlenden Charakter. Für den Fall eines GAU ist jedoch eine klare Kompetenzverteilung unabdingbar. Der Bund muss sich deshalb die notwendigen Zuständigkeiten sichern. Zudem muss er fachkundige Verantwortliche für den Fall eines GAU auf hochrangiger Ebene bestimmen."


F.d.R. Susanne Müller

Pressesprecher
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Datum: 07.04.2011 - 17:45 Uhr
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