Unerhörte Chuzpe
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Unerhörte Chuzpe
"Sämtliche Regelungen des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung sind vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Dies ist auch eine vernichtende Kritik an der derzeitigen Bundesregierung. Von dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit ist nämlich ausdrücklich auch der weit überwiegende Teil des noch nicht einmal vor einem halben Jahr verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung erfasst, für das sich das Bundesjustizministerium damals ausführlich selbst gelobt hat und offensichtlich noch immer lobt. Entgegen den Erklärungen der Regierung hat auch das Bundesverfassungsgericht das Therapieunterbringungsgesetz nicht bestätigt. Es hat vielmehr ausdrücklich klargestellt, dass dieses Gesetz nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Überprüfung war (vgl. Absatz-Nr. 173 des Urteils).
Das Bundesverfassungsgericht hat seine bisherige Position zur Sicherungsverwahrung in einer bemerkenswerten Entscheidung selbst korrigiert. Dafür gebührt dem Bundesverfassungsgericht Respekt. Die ersten Stellungnahmen zu dem Urteil aus der Regierungskoalition lassen leider nicht erkennen, dass in der Regierungspolitik ein vergleichbarer Läuterungsprozess stattgefunden hat. Wenn dieser nicht schnellstmöglich nachgeholt wird, drohen erneute gesetzgeberische Flickschusterei und ein erneutes Machtwort des Bundesverfassungsgerichts."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Telefax +4930/227-56801
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Datum: 05.05.2011 - 19:15 Uhr
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