Einrichtungen nach der Frequenzumstellung angemessen entschaedigen

Einrichtungen nach der Frequenzumstellung angemessen entschaedigen

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Einrichtungen nach der Frequenzumstellung angemessen entschaedigen



(pressrelations) - Anlaesslich der heutigen Absetzung der Beratungen im Haushaltsausschuss zu den Umstellungskosten der digitalen Dividende erklaeren der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann und der zustaendige Berichterstatter im Haushaltsausschuss Klaus Brandner:

Die Bundesregierung verweigert bislang eine angemessene Entschaedigungsregelung fuer Einrichtungen, die von der Frequenzumstellung infolge der digitalen Dividende betroffen sind. Sie bricht damit eine Zusage, die der Bund im vergangenen Jahr gegenueber den Laendern eingegangen ist. Durch diesen Wortbruch der Bundesregierung werden insbesondere Kommunen aber auch Kirchen und private Kultureinrichtungen finanziell erheblich belastet, die bei ihren Veranstaltungen auf drahtlose Mikrofone angewiesen sind.

Waehrend die Bundeslaender die Kosten auf rund 800 Millionen Euro beziffern, hat die Bundesregierung sich bei den Haushaltsberatungen lediglich darauf verstaendigt, fuer das kommende Haushaltsjahr Mittel in Hoehe von 70 Millionen Euro fuer die Frequenzumstellung zur Verfuegung zu stellen. Diese Mittel reichen bei weitem nicht aus und sind vom Haushaltsgesetzgeber gesperrt worden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind weitere 57 Millionen Euro vorgesehen.

Heute sind die Beratungen im Haushaltsausschuss, die Entsperrung der Mittel aufzuheben, von der Bundesregierung abgesetzt worden.
Damit wird eine Loesung weiter verzoegert. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits einen Antrag vorbereitet, der eine Zustimmung zur Entsperrung dieser Mittel davon abhaengig macht, dass die Bundesregierung ihre im Bundesrat gegebene Zusage vollstaendig umsetzt und hierzu in diesem und den kommenden Jahren die notwendigen Mittel rechtsverbindlich bereitstellt sowie eine faire Regelung entwickelt, um die nachteiligen Effekte der Abschreibungsfristen fuer Kommunen und oeffentliche Traeger bedarfsgerecht zu loesen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich ihre laengst ueberfaellige Zusage einzuloesen und einen angemessenen Vorschlag zur Entschaedigung von Kultureinrichtungen und Kirchen vorzulegen. Nicht akzeptabel ist, dass ein viel zu geringer Entschaedigungsansatz in Kombination mit einem fehlenden Rechtsanspruch dazu fuehrt, dass nur diejenigen mit einer Entschaedigung rechnen koennen, die fruehzeitig einen entsprechenden Antrag stellen und alle anderen leer ausgehen.


Ein solches Handeln ist unglaubwuerdig, handwerklich dilettantisch und medienpolitisch verantwortungslos. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gespraeche mit den Laendern fortzusetzen und kurzfristig eine angemessene Entschaedigungsloesung herbeizufuehren.


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Datum: 28.05.2011 - 08:30 Uhr
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