WEISSER RING zur Schmerzensgeldklage eines Kindesmörders: Aus Opfersicht nicht nachvollziehbar

WEISSER RING zur Schmerzensgeldklage eines Kindesmörders: Aus Opfersicht nicht nachvollziehbar

ID: 456232
(ots) - Bei allem Respekt vor den Regeln eines modernen
Rechtsstaates ist die von einem Kindesmörder immer wieder in Szene
gesetzte Unzufriedenheit mit der gerichtlichen Aufarbeitung des
Falles weder aus Opfersicht noch im Empfinden der Bürgerinnen und
Bürger nachvollziehbar. So reuelos auf öffentliche Aufmerksamkeit und
Kapital aus einem Verbrechen zu spekulieren, sei an Zynismus und
scheinbar völlig außer Kraft gesetzter Selbstwahrnehmung kaum noch zu
überbieten, so Helmut K. Rüster, Sprecher der bundesweiten
Opferschutzorganisation WEISSER RING.

Die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, der Klage wegen
eines durch die seinerzeitige Androhung von Gewalt angeblich
erlittenen psychischen Schadens stattzugeben, dürfte bei den Menschen
überall im Land auf großes Unverständnis stoßen. Wenn ein
Kindesmörder sich lediglich auf eine Drohung hin auf Todesangst
berufen könne und daraufhin aus der Staatskasse Geld bekommt, dann
stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsverständnis, so Rüster.
Todesangst hat das entführte Kind gelitten. Politik, Gesetzgeber und
Justiz sehen sich jetzt den Fragen vieler um den Rechtsfrieden
besorgter Bürger ausgesetzt, welche Konsequenzen aus diesem Urteil
gezogen werden müssen. Ein Kindesmörder hat seine Show gehabt, Bühne
war ein Gerichtssaal, eine erschreckende Vorstellung.

Magnus Gäfgen war nach dem Mord an dem elfjährigen Jacob von
Metzler im Juli 2003 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit
besonders schwerer Schuld verurteilt worden. Bisher scheiterte er mit
dem Versuch, Schmerzensgeld vom Staat und damit aus Geldern der
Steuerzahler einzuklagen.

Gegen die Polizeibeamten war ein Verfahren eingeleitet worden, bei
dem durch den Richterspruch in aller Deutlichkeit zum Ausdruck kam,
dass Gewalt zur Erzwingung von Aussagen in Deutschland verboten ist.


Nur wer sich in die unglaublich tragische Situation der
Polizeibeamten in Frankfurt im Entführungsfall Jakob von Metzeler
hinein zu versetzen vermag, kann ermessen, vor welch schwerer
Entscheidung die Beamten in diesen Stunden standen.

Es ging um das Leben eines Menschen, auch wenn die Androhung von
Gewalt gegenüber dem Entführer strafrechtlich nicht zu rechtfertigen
war, Als Konsequenz daraus folgte die anschließende strafrechtliche
Bewertung eines auf Rettung eines Menschenlebens ausgerichteten
Handelns unter extremster Belastung.

Auch die seinerzeitige Ankündigung von Magnus Gäfgen, eine
Stiftung für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Gewalttat
geworden sind, einrichten zu wollen, stieß beim WEISSEN RING auf
Befremden. Es sei nur als Hohn zu empfinden, wenn ein wegen Mordes
Verurteilter sich zum Sachverwalter von Opferinteressen machen will,
so Vereinssprecher Helmut K. Rüster.



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WEISSER RING e. V.
Pressestelle
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55130 Mainz

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Datum: 04.08.2011 - 12:12 Uhr
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