Kein Ende der Aufarbeitung der SED-Diktatur
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Kein Ende der Aufarbeitung der SED-Diktatur
Achte Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
An diesem Mittwoch beschloss der Ausschuss für Kultur und Medien das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Achte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und die zuständige Berichterstatterin Beatrix Philipp:
"Die Aufarbeitung der SED-Diktatur muss weitergehen. Auch mehr als 20 Jahre nach Ende des sozialistischen Unrechtsregimes darf es keinen Schlussstrich unter die Vergangenheit geben. Dies sind wir den Opfern des DDR-Unterdrückungsapparats schuldig. Deshalb müssen die zum Ende dieses Jahres auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten bis 2019 verlängert werden.
Der Zugang zu den Stasi-Unterlagen gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Aufarbeitung. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach wie vor ungebrochen; die entsprechenden Antragszahlen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. In den letzten fünf Jahren wurden 90.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt, seit Bestehen der Behörde über sechs Millionen.
Die Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sehr erfolgreich gearbeitet. Das war möglich, weil das Stasi-Unterlagen-Gesetz stets von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen wurde. Deshalb erwarten wir auch bei der Achten Novellierung die Unterstützung aller Fraktionen, die es mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur ernst meinen. Bisher hat nur die PDS bzw. Linkspartei die Arbeit der BStU stets abgelehnt.
Die Glaubwürdigkeit der Behörde, die für die Aufarbeitung des Unrechts des Staatssicherheitsdienstes und den Umgang mit dessen Akten verantwortlich ist, wird dadurch beeinträchtigt, dass sie ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes beschäftigt. Darüber hinaus ist es für die Opfer des Unrechts des Staatssicherheitsdienstes unzumutbar, dass sie auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch Gefahr laufen, auf ehemalige Stasi-Mitarbeiter zu treffen, wenn sie Einsicht in ihre Stasi-Akten nehmen möchten. Daher will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den amtierenden Bundesbeauftragten Roland Jahn bei seinem Vorhaben, diese Mitarbeiter aus seiner Behörde in andere Oberste Bundesbehörden umsetzen zu lassen, unterstützen. Sie sollen ihren Fähigkeiten entsprechend und unter Berücksichtigung sozialer Belange auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz innerhalb der Bundesverwaltung versetzt werden, wenn ihnen dies im Einzelfall zumutbar ist. Personal- und verfassungsrechtlich ist dies ein Weg, der vom BMJ und vom BMI für gangbar erklärt worden ist."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 21.09.2011 - 14:45 Uhr
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