Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Google-Urteil des Bundesgerichtshofes
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sofort dem gesunden Menschenverstand. Das Urteil des
Bundesgerichtshofs gegen Google schon. Der Suchmaschinen-Betreiber
dürfte aufgeatmet haben, der BGH hat seine Prüfpflichten als
Unternehmen, das Platz für Internet-Seiten bereitstellt, entsprechen
der bisherigen Rechtsprechung und wohl auch gängigen Praxis
konkretisiert. Das Urteil skizziert ein praxisgerechtes Verfahren,
das weder die Meinungsfreiheit im Netz über Gebühr beschneidet noch
den Persönlichkeitsschutz vernachlässigt. Das Gericht macht deutlich,
dass unsere Gesetze ohne Einschränkung auch im Internet gelten - und
es zeigt den Weg auf, wie Betroffene ihre Rechte durchsetzen können.
Google hätte die Sache lieber vor einem US-Gericht ausgetragen, weil
amerikanische Gesetze Meinungsäußerungen im Netz liberaler auslegen.
Das wäre für den Beleidigten ein deutlicher Nachteile gewesen.
Außerdem ist er vor seinen Bekannten in Deutschland und in deutscher
Sprache bloßgestellt worden. Das Gericht hat ihm zugestanden, auch in
Deutschland zu klagen: ein Urteil im Namen der Vernunft.
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Datum: 25.10.2011 - 20:30 Uhr
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Bielefeld
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