Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung

Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung

ID: 573801

Auch an Fasching gilt die Nachtruhe



(firmenpresse) - München (14.02.2012) - Für rauschende Feste im Mehrparteienhaus gibt es auch an den närrischen Faschingstagen keinen Freibrief. Nach Hausordnung und Landesimmissionsschutzgesetz gilt ausnahmslos eine Nachtruhe von 22 bis sechs Uhr morgens. Darauf verweist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern). Für Partys oder Musik gelte dann grundsätzlich gedämpfte Lautstärke.

Das Recht auf eine ordentliche Feier im Jahr, auf das sich viele Mieter gerne berufen, ist nur eine Legende. Ein schönes Faschingstreiben mit Freunden ist dennoch möglich, wenn man sich an ein paar Spielregeln hält. "Am besten ist es, die Nachbarn schon vorab über die Feier zu informieren", empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Für Wohlwollen im Haus sorge auch die Einladung, beim Fest vorbeizuschauen. Selbstverständlich kostümiert.
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Datum: 14.02.2012 - 12:05 Uhr
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