Sofortige Freilassung des zum Tode verurteilten iranischen Pastors Youcef Nadarkhani
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Sofortige Freilassung des zum Tode verurteilten iranischen Pastors Youcef Nadarkhani
Freie Ausübung der Religion ist universelles Menschenrecht
Laut übereinstimmenden Berichten droht dem im Iran wegen Abfalls vom Glauben zum Tode verurteilten Pastor Youcef Nadarkhani die Hinrichtung. In einem Brief an den iranischen Botschafter verlangt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder die Aufhebung des Urteils und die sofortige und bedingungslose Freilassung des Pastors. Der Brief hat folgenden Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Botschafter,
seit Langem verfolge ich das Schicksal von Pastor Youcef Nadarkhani, der im Herbst 2010 wegen Apostasie zum Tode verurteilt wurde. Berichte über die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung Nadarkhanis erfüllen mich mit größter Sorge. Auch im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion appelliere ich mit Nachdruck an die Regierung Ihres Landes, von der Vollstreckung des Urteils gegen Pastor Youcef Nadarkhani abzusehen und den Geistlichen unverzüglich freizulassen.
Die freie Ausübung der Religion gehört zu den universellen Menschenrechten. Zur Achtung dieser Rechte hat sich der Iran völkerrechtlich verpflichtet. Auch die iranische Verfassung schützt die freie Ausübung der Religion. Allerdings berichten Menschenrechtsorganisationen regelmäßig, dass diese Verfassungsvorschriften von den iranischen Behörden missachtet werden. Die Verurteilung und Hinrichtung eines Menschen aufgrund seines Glaubens widerspricht den fundamentalen Grundsätzen der Menschenrechte und den iranischen Verfassungsvorschriften in eklatanter Weise.
Von den iranischen Behörden erwarte ich, dass Youcef Nadarkhani nach seiner Freilassung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend rehabilitiert wird. Ich fordere Sie auf, meinen Protest Ihrem Staatspräsidenten zu übermitteln.
Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2010 mit breiter Mehrheit die weltweite Achtung der Religionsfreiheit gefordert. In dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiierten Beschluss wird ausdrücklich festgestellt, dass das Recht auf Glaubenswechsel integraler Bestandteil der Religionsfreiheit ist. Sollte der Vorwurf der Apostasie gegen Pastor Nadarkhani bestehen bleiben und der Iran das Recht auf Religionsfreiheit weiterhin verletzen, wird sich meine Fraktion und ich persönlich dafür einsetzen, dass das völkerrechtswidrige Verhalten des Irans durch den Deutschen Bundestag öffentlich thematisiert wird. Eine Hinrichtung von Pastor Youcef Nadarkhani werden wir erst recht nicht hinnehmen.
Der Iran ist ein Land großer kultureller Tradition. Es sollte daher ein Bestreben Ihres Landes sein, die Normen der Völkergemeinschaft anzuerkennen und sich nicht außerhalb der Staatengemeinschaft zu stellen."
Hintergrund:
Anhänger des Christentums sind im Iran eine Minderheit. Von fast 75 Millionen Einwohnern bekennen sich rund 300.000 zum christlichen Glauben. Sie werden verfolgt und können ihren Glauben zumeist nur im Untergrund praktizieren. Einer von ihnen ist der iranische Pastor Youcef Nadarkhani, der im September 2010 wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt worden war.
Youcef Nadarkhani ist 34 Jahre alt und Vater zweier Kinder. Mit 19 Jahren trat er dem Christentum bei und vertrat seinen Glauben auch öffentlich. 2009 wurde Nadarkhani erstmals verhaftet und im Herbst 2010 erstinstanzlich zum Tode verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde das erstinstanzliche Gericht verpflichtet zu klären, ob Youcef Nadarkhani jemals praktizierender Muslim war. Dies konnte nicht nachgewiesen werden. Nach dem Willen des Berufungsgerichts muss Youcef Nadarkhani sich gleichwohl vom Christentum abwenden, um der Todesstrafe zu entgehen.
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Datum: 29.02.2012 - 12:15 Uhr
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