Neues Deutschland: zur Klage von Solid gegen das Familienministerium
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verfassungsfeindlich. So in etwa mag es in der Gedankenwelt vieler
deutscher Amtsstuben zugehen. Das sitzt tief. Amtsstuben haben
mitunter viel Macht. Sie können entscheiden, wohin Gelder fließen.
Sie können Jugendeinrichtungen auszehren, Projekte kleinhalten,
Vereine ohne Verbot abschaffen. Ob der sozialistische Jugendverband
Solid als förderungswürdig eingestuft oder als Gefahr für die
Demokratie in eine Ecke gestellt wird, das wird irgendwo und schwer
nachvollziehbar zwischen Schlapphüten und Ministerium entschieden. Es
bedurfte erst deutlicher Worte von Oberverwaltungsrichtern, solchem
Wildwuchs Einhalt zu gebieten. Gerichtet an das
Bundesfamilienministerium, das Gelder aus dem Kinder- und Jugendplan
an parteinahe Jugendorganisationen nach Gutsherrinnenart verteilt -
die Herrin ist Kristina Schröder, ihres Zeichens
Linksextremistenjägerin Nummer eins. Verteilt wird also besser gesagt
nach politischem Wohlwollen. Dass die Linksjugend nicht konform genug
ist, darf nicht Maßstab für Förderung oder Nichtförderung sein,
erklärten die Richter. Ein Ministerium hat neutral zu sein. Dass die
bisherige Förderung der parteinahen Jugendverbände gegen das
Parteiengesetz verstößt, kam ganz nebenbei ans Tageslicht. Dass die
mahnenden Worte des Gerichts bei den manischen Linksverächtern etwas
bewirken, ist zweifelhaft. Für den Jugendverband Solid jedenfalls ist
es zumindest ein wichtiger juristischer Sieg.
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Datum: 29.02.2012 - 18:06 Uhr
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