Saarbrücker Zeitung: Sozialämter müssen zunehmend für Begräbniskosten aufkommen
ID: 587314
häufiger für die Kosten von Bestattungen einspringen, weil die
Hinterbliebenen dazu finanziell nicht in der Lage sind. Wie die
"Saarbrücker Zeitung" (Samstag-Ausgabe) unter Berufung auf Angaben
des Statistischen Bundesamtes berichtet, haben die Behörden im Jahr
2010 für 22.651 Personen eine entsprechende Kostenerstattung
vorgenommen. Das waren fast 19 Prozent mehr als im Jahr davor.
Verglichen mit dem Jahr 2006 ist die Anzahl der Personen, denen die
Kosten für ein Begräbnis von Angehörigen ausgeglichen werden mussten,
sogar um 64 Prozent gestiegen. Damals waren rund 13.800 Bürger
betroffen gewesen.
Die kommunalen Ausgaben für diese so genannten Sozialbestattungen
beliefen sich im Jahr 2010 auf gut 57,1 Millionen Euro. Das waren
4,3 Millionen mehr als im Jahr zuvor und rund 16 Millionen Euro mehr
als im Jahr 2006.
Nach dem Gesetz werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung
übernommen, soweit sie den hierzu verpflichteten Angehörigen nicht
zugemutet werden können. Der Gesetzgeber hat allerdings nicht
festgelegt, welche Leistungen zu einer Sozialbestattung gehören.
"Notwendig sind verbindliche Standards, die ein Mindestniveau an
Bestattungskultur und Menschlichkeit auch für Arme garantieren und
über das bloße Unter-die-Erde-bringen hinausgehen", sagte die
Sozialexpertin der Linken, Sabine Zimmermann, der Zeitung.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.03.2012 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 587314
Anzahl Zeichen: 1696
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Saarbrücken
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 193 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saarbrücker Zeitung: Sozialämter müssen zunehmend für Begräbniskosten aufkommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Saarbrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).