FT: Kommentar zu Rederecht im Bundestag

FT: Kommentar zu Rederecht im Bundestag

ID: 617387
(ots) - Natürlich kann in einer Parlamentsdebatte nicht
jeder Abgeordnete zu Wort kommen. Das würde die Arbeitsfähigkeit der
Legislative beeinträchtigen. Doch darf es nicht sein, dass die
Fraktionsgeschäftsführer kritische Geister aus den eigenen Reihen
nicht mehr ans Pult lassen. Gerade in der Debatte um den
milliardenschweren Euro-Rettungsschirm hatten sich einige Abgeordnete
zum Glück daran erinnert, dass das Hohe Haus weit mehr ist als ein
schnöder Abnick-Betrieb. Manch politischer Zuchtmeister aber kann
offenkundig nicht zwischen Fraktionsdisziplin und Fraktionszwang
unterscheiden. Erstere ist zum Gestalten bisweilen erforderlich.
Letzteren gibt es schlichtweg nicht. Die Abgeordneten sind "Vertreter
des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur
ihrem Gewissen unterworfen" - nachzulesen in Artikel 38 des
Grundgesetzes. Nach heftigen Protesten liegen die Maulkorb-Pläne nun
erstmal auf Eis. Eigentlich gehören sie gleich ganz in die Tonne. Der
politische Imageschaden aber bleibt so oder so.



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Stephan Richter
Telefon: 0461 808-1060
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 - Kommentar von Wilfried Goebels Westfalen-Blatt: Weniger Streifenfahrten: Bundespolizei muss Sprit sparen. Kilometerbegrenzung in NRW.
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Datum: 16.04.2012 - 19:35 Uhr
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