Mitteldeutsche Zeitung: Linke
Bundesschiedskommission: Ablehnung des Mitgliederentscheids ist satzungswidrig
ID: 631923
Ablehnung eines Mitgliederentscheids über die künftige Parteiführung
durch den Bundesvorstand der Partei als satzungswidrig eingestuft.
Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung"
(Montag-Ausgabe) unter Berufung auf führende Parteikreise. Die
Entscheidung der Bundesschiedskommission fiel am Sonntag mit sechs
Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung. Geklagt hatte ein
Parteimitglied aus Sachsen. Vertreter des Reformflügels hatten für
einen Mitgliederentscheid über die Besetzung der künftigen
Parteiführung geworben. Dieser war vom Parteivorstand unter Hinweis
auf formale Gründe abgelehnt worden. Die Entscheidung der
Bundesschiedskommission steht im offenen Widerspruch dazu. Ob es
jetzt doch noch zu einem Mitgliederentscheid kommt, ist unklar.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 06.05.2012 - 16:17 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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