Ruck/Nüßlein: EEG-Einigung im Vermittlungsausschuss bringt Energiewende voran

Ruck/Nüßlein: EEG-Einigung im Vermittlungsausschuss bringt Energiewende voran

ID: 669589
(ots) - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat bei der Kürzung der Solarförderung einen Kompromiss
gefunden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck, und der energiepolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe, Georg Nüßlein:

"Von der zwischen Bund und Ländern gefundenen Einigung bei der
Kürzung der Solarförderung profitiert in allererster Linie der
Stromkunde: Die deutlichen Kostensenkungen im PV-Bereich können nun
endlich an ihn weitergegeben werden. Dies ist ein überfälliges Gebot
der Fairness und trägt zur Akzeptanz der Energiewende in der
Bevölkerung bei.

Die Grundrichtung der vom Bundestag verabschiedeten EEG-Änderung
hat Bestand: Es bleibt bei der spürbaren Einmalabsenkung der
Solarvergütung rückwirkend zum 1. April 2012. Faire Übergangsfristen
sorgen dafür, dass bereits begonnene Solarprojekte zu den bislang
geltenden Konditionen ans Netz gebracht werden können - der
Vertrauensschutz wird somit umfassend gewahrt.

Die künftig monatlich erfolgende Degression der Solarvergütung
wird den Zubau verstetigen. Mit der Festlegung des Gesamtzubauziels
von 52 Gigawatt, nach dessen Erreichung es keine von den Stromkunden
finanzierte Förderung von Solaranlagen mehr geben soll, sorgen wir
für ein hohes Maß an Planbarkeit.

Gleichzeitig zeigen wir den Weg auf, den die Solarenergie in
Deutschland gehen muss: Sie muss sich im Wettbewerb und zu
Marktpreisen behaupten. Dieses Prinzip muss auch bei der
mittelfristigen Weiterentwicklung des gesamten EEG gelten.

Im Kompromiss wird wichtigen Anliegen, die auch von der
Solarbranche vorgebracht wurden, Rechnung getragen: so zum Beispiel
mit der neu eingeführten Anlagenkategorie von zehn bis 40 Kilowatt
(Vergütung: 18,5 Cent/Kilowattstunde), mit der Ausnahme von Anlagen


bis zehn Kilowatt aus dem Marktintegrationsmodell und mit
großzügigeren Regelungen für die Abstände von großen Solarparks. Sie
werden statt bislang in einem Umkreis von vier Kilometern nun nur
noch in einem Umkreis von zwei Kilometern pro Gemeinde zu einer
Gesamtanlage zusammengerechnet und entsprechend vergütet.

Deutschland bleibt somit auch in Zukunft ein überaus attraktiver
Solarstandort. Dazu tragen auch das zusätzliche Förderprogramm für
dezentrale Speicher, zum Beispiel zur Speicherung von Solarstrom in
Batterien, und ein neues Forschungsprogramm für regenerative
Energieversorgungssysteme und anwendungsnahe
Photovoltaik-Systemlösungen bei. Beide Maßnahmen werden auch die
Netzintegration der Solarenergie verbessern und so die Energiewende
voranbringen.



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Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 28.06.2012 - 14:01 Uhr
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