Mayer: Warnschussarrest schafft weitere Option
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Einführung des Warnschussarrestes gemacht. Dazu erklärt der innen-
und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates wird endlich eine
seit langem bestehende Lücke bei der Verfolgung von jugendlichen und
heranwachsenden Straftätern geschlossen. Die Einführung des
Warnschussarrestes gibt den Jugendrichtern in Zukunft eine weitere
Möglichkeit, eine angemessene Strafe für das vorangegangene strafbare
Verhalten zu finden.
Diese Strafe entspricht auch dem Gedanken des
Jugendgerichtsgesetzes. Denn es ist schließlich darauf ausgelegt,
dass junge Straftäterinnen und Straftäter nach erfolgter Verurteilung
möglichst nicht noch ein weiteres Mal vor einem Jugendgericht
auftauchen. Die Einführung des Warnschussarrestes stellt zudem ein
wirksames Mittel gegen die oftmals geführte Diskussion über
Bewährungsstrafen als "Freisprüche zweiter Klasse" dar.
Die Länder sind nunmehr in der Verpflichtung, Verfahren gegen
Jugendliche und Heranwachsende so schnell wie möglich durchzuführen
und zu einem Abschluss zu bringen. Denn nur wenn eine Sanktion auch
unmittelbar auf ein strafbares Verhalten erfolgt, ist sie für den
Täter zurechenbar und kann die mit ihr bezweckte Wirkung erzielen."
Hintergrund:
Das bereits zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur
Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten sieht vor,
dass Jugendgerichte unter bestimmten Voraussetzungen neben einer zur
Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch einen Jugendarrest verhängen
können. Der Arrest muss innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden
des Urteils beginnen. Der Bundesrat hat heute das Gesetz
verabschiedet und nicht den Vermittlungsausschuss angerufen.
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Datum: 06.07.2012 - 15:16 Uhr
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