Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz
ID: 682877
Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sind die darin festgelegten Leistungen für Asylbewerber zu niedrig und verstoßen damit gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi:
"Erneut hat das Bundesverfassungsgericht uns dergestalt bestätigt, dass sowohl Union und FDP als auch SPD und Grüne sich nicht nur unsozial verhalten, sondern dabei sogar das Grundgesetz verletzen. Es ist spannend, wann endlich auch eine dieser Parteien wieder den Weg zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit findet."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.07.2012 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 682877
Anzahl Zeichen: 1249
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 417 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Bundesregierung will auf die sogenannte Extremismusklausel bei der Förderung von Anti-Rechts-Initiativen verzichten. Bisher gibt es von Familienministerin Schwesig aber nur eine "interne Dienstanweisung". Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Matthias Höhn: Von
Diese SPD für uns nicht koalitionsfähig ...
Vor dem heutigen Bundesparteitag der SPD, erklärt das LINKE-Vorstandsmitglied Dominic Heilig im Hinblick auf den innerparteilichen Proporz und Streit zwischen Ost- und Westlandesverbänden in der SPD: Solange diese Partei ihr Binnenverhältnis nicht geklärt hat, ist sie für uns nicht koaliti
EEG - Industrieprivilegien kosten reguläre Arbeitsplätze ...
"Die unberechtigten Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage müssen umgehend gestrichen werden", fordert Martin Schirdewan, Mitglied des Parteivorstandes der Partei DIE LINKE. Er erklärt weiter: Es muss endlich Schluss damit sein, dass sich Unternehmen durch die Umwandlung regulärer
Weitere Mitteilungen von Die Linke. im Bundestag
Neuer europäischer Wissenschaftspreis: Carl Heymann Preis - European Legal Award ...
(ddp direct) Die in diesem Jahr in Frankfurt am Main gegründete Carl Heymanns gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung juristischer Leistungen und der Rechtswissenschaften mbH (Kurzform: Carl Heymanns gemeinnützige Gesellschaft) wird ab dem kommenden Jahr regelmäßig den europäischen Wissensch
12 700 SorgeÂrechtsÂentÂzüge im Jahr 2011 ...
WIESBADEN ? Die Gerichte in Deutschland haben im Jahr 2011 in rund 12 700 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das gegenÃ
Länderfinanzvergleich: Warum die Bayern nicht mehr zahlen wollen ...
Bayern klagt gegen den Länderfinanzausgleich. Ministerpräsident Seehofer erklärt, er wolle die bayerischen Steuergelder schützen und nicht weiter in dem Ausmaß wie bisher bayerische Steuereinnahmen an die anderen Bundesländer abgeben. Mit seinem Vorstoß hat Seehofer reichlich Kritik geer
Amnesty: Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz wichtiger Schritt ...
Bundesregierung muss endlich handeln Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Diana Engel, Asylexpertin von Amnesty International, begrüßt das Urteil: "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das




