Mayer:Überhangmandate bleiben verfassungsgemäß

Mayer:Überhangmandate bleiben verfassungsgemäß

ID: 687469
(ots) - Heute hat das Bundesverfassungsgericht Teile der
Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die christlich-liberale
Koalition im vergangenen November für verfassungswidrig erklärt.
Hierzu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich herausgestellt, dass
Überhangmandate auch weiterhin grundsätzlich verfassungsgemäß sind,
solange sie den Charakter der Verhältniswahl nicht verändern. Die von
der Opposition über die letzten Monate hinaus verfolgte Strategie
einer vollständigen Abschaffung von Überhangmandaten wurde damit eine
klare Abfuhr erteilt.

Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht der
Auffassung der christlich-liberalen Koalition im Ergebnis nicht
gefolgt ist und weiterhin davon ausgeht, dass der Effekt des
negativen Stimmgewichts auftreten kann. Aufgrund der kurz bemessenen
Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl ist nun eine schnelle
Neuregelung erforderlich, die die Kriterien des
Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigt.

Aufgrund der hohen demokratischen Bedeutung des Wahlrechts als
Säule der repräsentativen Demokratie in Deutschland würde ich mich
darüber freuen, wenn die Opposition nunmehr ihre Blockadehaltung
aufgeben würde und konstruktiv zusammen mit den Regierungskoalitionen
an einer Lösung arbeiten würde. Klar ist aber auch, dass es einen
Königsweg bei der Beseitigung des negativen Stimmgewichts nicht geben
wird."

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die
Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die christlich-liberale
Koalition im vergangenen November zur Beseitigung des negativen
Stimmengewichts teilweise verfassungswidrig war, da der Effekt des
negativen Stimmengewichts nicht vollständig beseitigt worden ist.





Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Mayer:Überhangmandate bleiben verfassungsgemäß Mayer:Überhangmandate bleiben verfassungsgemäß
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.07.2012 - 13:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 687469
Anzahl Zeichen: 2254

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 160 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mayer:Überhangmandate bleiben verfassungsgemäß"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CSU-Landesgruppe (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Straubinger: Aufstiegschance durch Arbeit erhöht ...

Zu der gestrigen Einigung der durch den Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe Hinzuverdienste auf eine Neuregelung der Freibetragsregelung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Lan ...

MÜLLER: Realität statt Naivität ...

Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zum 8. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland der Bundesregie-rung erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Integration der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im D ...

Alle Meldungen von CSU-Landesgruppe


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z