Das neue Mediationsgesetz
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 14.08.2012
Mit dem neuen Gesetz werden die verschiedenen Formen der Mediation in Deutschland zum ersten Mal auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zwei Ziele hat der Gesetzgeber dabei vor allem vor Augen gehabt: Zum einen soll das Gesetz den Parteien helfen, ihre Streitigkeiten eigenverantwortlich zu lösen, zum anderen soll es Gerichtsverfahren vermeiden und damit die Justiz entlasten.
Außergerichtliche Mediation
Kernstück des Gesetzes ist das Mediationsgesetz (MediationsG). Es definiert u.a., was "Mediation" und was ein "Mediator" ist und beschreibt dessen wesentliche Aufgaben. Daneben wird erstmalig die Bezeichnung des "zertifizierten Mediatiors" normiert: Als "zertifizierter Mediator" darf sich künftig bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat. Wie diese Ausbildung auszusehen hat, wird das Bundesjustizministerium bestimmen, das im Gesetz ermächtigt wird, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Außerdem begründet das MediationsG eine Verschwiegenheitspflicht des Mediators, für die allerdings Ausnahmen gelten, so etwa wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist.
Güterichtermodell
Die Frage, ob es neben der außergerichtlichen Mediation auch weiterhin eine gerichtsinterne Mediation geben soll, war lange Streitpunkt in den Beratungen. Grund: Die Länder wollten ihre erfolgreich praktizierten Modelle der gerichtsinternen Mediation weiterführen, die zukünftigen Mediatoren witterten kostengünstigere Konkurrenz. Das neue Gesetz stellt klar, dass auch künftig eine gerichtinterne Streitschlichtung möglich ist. Die bislang angewandten unterschiedlichen Modelle wurden in ein sog. Güterichtermodell überführt. Die Bezeichnung des "Mediators" ist allerdings den außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Der Güterichter darf beraten, den Parteien Lösungen vorschlagen und - im Unterschied zu den Mediatoren - rechtliche Empfehlungen geben. Urteile darf er nicht fällen, kann aber laut ARAG einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren. Die Güterverhandlung vor dem Güterichter wird nur protokolliert, wenn alle Parteien zustimmen.
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Datum: 14.08.2012 - 09:30 Uhr
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