Mayer/Stracke: Körting muss Teilnahme ruhen lassen
ID: 722878
Berliner Landeskriminalamt über Jahre hinweg einen Ex-Geliebten von
Beate Zschäpe als V-Person führte. Dazu erklären der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer und das Mitglied im
NSU-Untersuchungsausschuss, Stephan Stracke:
"Die bekannt gewordenen Informationen über die Zusammenarbeit des
Berliner Landeskriminalamtes mit einem ehemaligen Geliebten von Beate
Zschäpe lassen den Schluss zu, dass relevante Hinweise über den
Aufenthaltsort des Trios zumindest in Ansätzen beim Berliner
Landeskriminalamt vorhanden waren. Ob diese auch ordnungsgemäß
ausgewertet und an die ermittelnden Behörden in Sachsen und Thüringen
weitergegeben worden, ist jedoch weiterhin unklar. Ich erwarte, dass
der damalige Innensenator Ehrhart Körting, der die politische
Verantwortung für das Handeln des Berliner Landeskriminalamtes trug,
sich aktiv an der Aufklärung des Geschehens beteiligt. Dies hat
absolute Priorität", so Stephan Stracke.
"Solange die Aufklärung der Vorfälle beim Landeskriminalamt nicht
abgeschlossen ist, muss Herr Körting die Teilnahme an der gemeinsamen
Bund-Länder-Kommission ruhen lassen. Anderenfalls würden durch seine
Mitarbeit neue Vorwürfe der Vertuschung und Manipulation provoziert",
so Stephan Mayer.
Hintergrund:
Der Ermittlungsbeauftragte des NSU-Untersuchungsausschusses hatte
darüber informiert, dass das Land Berlin in der Zeit von 2002 bis
2005 mehrere Hinweise auf den Aufenthaltsort der Terrorgruppe NSU
erhalten habe. Die Behörden seien jedoch vermutlich nicht allen
diesen Hinweisen nachgegangen. Die Hinweise stammten von einer
ehemaligen V-Person des Berliner Landeskriminalamtes, die im derzeit
laufenden Verfahren als Beschuldigter geführt wird.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.09.2012 - 15:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 722878
Anzahl Zeichen: 2216
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 216 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mayer/Stracke: Körting muss Teilnahme ruhen lassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CSU-Landesgruppe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von CSU-Landesgruppe
LVZ: Innenstaatssekretär Schröder kritisiert Verfassungsgericht wegen politischer Vorgaben und der Neigung zu journalistischen HIntergrundgesprächen ...
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenminister Ole Schröder (CDU), hat die Tendenz des Bundesverfassungsgerichtes beklagt, sich politisch zu wichtig zu nehmen. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe) sagte Schröder, der selbst Jurist ist: "Das Gerich
LVZ: Bundesinnenminister sieht in neuer Neonazi-Zentraldatei Info-Schlüssel für Bekämpfung des Rechtsextremismus / Diskussion über zukünftige MAD-Rolle ...
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht in der am Mittwoch startenden Zentraldatei Rechtsextremismus "einen Schlüssel für die Informations-Vernetzung im Bereich des Rechtsextremismus". Zugleich wollte der Minister im Gespräch mit der Leipziger Volkszeitung (Montag-Ausga
LVZ: Friedrich attackiert Leutheusser-Schnarrenberger wegen Vorratsdatenspeicherung: Ministerin will zu wenig zum Schutz unserer Sicherheit ...
Im anhaltenden Streit um die Vorratsdatenspeicherung attackiert Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Kabinettskollegin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es gebe das Regierungsversprechen zu einer zeitnahen Regelung, sagte Friedrich der Leipziger
WAZ: Rot-Grün will Kanal-TÜV ohne Ausnahmen Pflicht für Hausbesitzer zur Erstprüfung aller Abwasserrohre bis spätestens 2026 - Sozialklausel geplant ...
Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft grundsätzlich zur regelmäßigen Überprüfung der Abwasserrohre auf ihren Privatgrundstücken verpflichtet werden. Das sieht nach Informationen der WAZ-Mediengruppe eine Verständigung über den umstrittenen "Kanal-TÜV" vor, den




