Mayer: Indizierung des Anti-Islam-Films prüfen
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Muslime" zu erheblichen Ausschreitungen in mehreren Ländern. Dazu
erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Aus meiner Sicht sollte die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien unabhängig von möglichen Aufführungsverboten
prüfen, ob nicht eine Indizierung des Filmmaterials bis hin zu einem
Verbot angezeigt ist. Schließlich belegen auch die massiven
Ausschreitungen gegen staatliche Einrichtungen in mehreren islamisch
geprägten Ländern die verheerende Wirkung des Films.
Der in den USA hergestellte Film wurde offensichtlich
ausschließlich zur Provokation und zur Hervorrufung von Straftaten
gegen die öffentliche Ordnung hergestellt, Er soll bewusst
Religionszugehörige des Islam provozieren und ihren Glauben
verunglimpfen. Ich halte es für zweifelhaft, ob ein solches Vorgehen
wirklich noch von der Meinungs- und Kunstfreiheit des Grundgesetzes
gedeckt ist. Denn offensichtlich ging es den Produzenten des Films
nicht mehr um den Austausch von Meinungen, sondern ausschließlich um
die Herabsetzung und Erniedrigung Andersgläubiger. Dies entspricht
keinesfalls dem grundgesetzlichen Werteverständnis eines friedlichen
Zusammenlebens und stellt in Deutschland eine Straftat dar."
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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Datum: 18.09.2012 - 11:43 Uhr
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