Mayer: Juristentag setzt deutliches Signal
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sowohl für die verfassungskonforme Mindestspeicherung von
Verbindungsdaten in Höhe von sechs Monaten als auch für die weitere
Durchführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachungen auf
Grundlage der bestehenden Regelungen der Strafprozessordnung
ausgesprochen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Der Deutsche Juristentag hat mit seinen beiden Beschlüssen zur
verfassungskon-formen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und
Fortführung der Durchführung von
Quellen-Telekommunikationsüberwachungen ein deutliches Zeichen für
eine bessere Strafverfolgung von Straftätern, insbesondere mit einem
Bezug zum Internet gesetzt. Er hat zu Recht anerkannt, dass beide
Techniken wichtige und verfassungs-rechtlich zulässige Instrumente
für die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden sind.
Der Deutsche Juristentag hat mit seinen beiden Beschlüssen auch
deutlich gemacht, dass es keine rechtlichen Gründe zur Befreiung von
einer Pflicht zur Umsetzung europäischen Rechts gibt. Die
Bundesministerin der Justiz bleibt somit weiterhin in der Pflicht,
europäisches Recht in nationales Recht umzusetzen."
Hintergrund:
Der 69. Deutsche Juristentag in München hat heute mehrere
Beschlüsse zu Fragen der Rechtmäßigkeit und Durchführung der
Quellen-Telekommunikations-überwachung und der Mindestspeicherung von
Verbindungsdaten getroffen. Die Beschlüsse bestätigen die
Rechtsauffassung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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Datum: 21.09.2012 - 14:56 Uhr
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