LVZ: Eckpunkte für kleine Rentenreform in Endberatung / Hasselfeldt: Verbesserungen bei Erziehungsleistungen, Vorsorge und Erwerbsminderung
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Neuregelung Rentenfrage vor dem Hintergrund drohender Altersarmut
haben, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung"
(Sonnabend-Ausgabe), schon zu wichtigen internen Vorklärungen
geführt. So haben sich offenkundig CDU, CSU und FDP in vom Kanzleramt
koordinierten Verhandlungen bereits auf eine grundsätzliche
Verbesserung beim Erwerbsminderungsschutz für jene verständigt, die
nicht bis zum 67. Lebensalter arbeiten könnten.
Grundsätzliche Einigung herrsche, so wurde der Zeitung aus
Verhandlungskreisen bestätigt, auch bei der Frage einer generell
verbesserten Anerkennung von Erziehungsleistungen.
"Milliardensummen" könnten aber, aus Haushaltsgründen nicht bewegt
werden. Deshalb deute fast alles auf eine nach sozialen
Gesichtspunkten eingeschränkte Teilverbesserung hin.
Grundsätzliche Klarheit herrsche inzwischen auch in der Frage
einer verbesserten Verrechnung von privater Vorsorge und
betrieblicher Altersvorsorge. Die Spitzen der Regierung seien sich
einig, dass bis "spätestens Ende November, wenn es geht aber schon im
Oktober" eine Runde der Koalitionsspitzen die abschließende Einigung
erzielen müsse.
Die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Gerda Hasselfeldt,
sagte der "Leipziger Volkszeitung": "Es gelten zwei Grundprinzipien:
Die Lebensleistung wird in der beitragsfinanzierten gesetzlichen
Rente abgesichert, eine eventuelle Bedürftigkeit in der
steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter."
Klar sei, dass es in der Rentenversicherung Nachholbedarf bei der
Anerkennung von Erziehungsleistungen gebe. "Zur Lebensleistung
gehören auch die Erziehungszeiten, denn ohne Kinder funktioniert der
Generationenvertrag eben nicht", betonte Frau Hasselfeldt. Um da mehr
Gerechtigkeit zu schaffen gebe es mit den Kindererziehungszeiten und
den Kinderberücksichtigungszeiten zwei Stellschrauben. Diskutiert
wird, nach den Zeitungs-Informationen, eine nach sozialen
Gesichtspunkten begrenzte Teilverbesserung bei den
Kindererziehungszeiten bei Personen, die ohne Neuregelung im
Rentenfall in die Grundsicherung abzugleiten drohten. Nach
Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums würde ein zusätzlicher
halber Entgeltpunkt bei der Rentenanrechnung für vor 1992 geborene
Kinder bei demnächst in Rente gehenden Frauen mit 300 Millionen Euro
im Jahr 2013 und im Endstadium 2030 mit 3,5 Milliarden Euro zu Buche
schlagen.
Insbesondere die Frauenunion von CDU/CSU fordert aber auch eine
Verbesserung für die Bestandsrentner. Dies führte bei der
angestrebten Regelung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt im ersten
Jahr zu Mehrkosten von 6,3 Milliarden Euro. 2030 wären dafür 5,8
Milliarden Euro aus Beitragsmitteln notwendig. "Die finanziellen
Auswirkungen sind abhängig von der jeweiligen konzeptionellen
Ausgestaltung. Hier liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch",
sagte die CSU-Politikerin der Zeitung.
Angesichts der langfristigen Absenkung des Rentenniveaus auf 43
Prozent "sollte überdies der Erwerbsminderungsschutz stärker als
bisher vorgesehen verbessert werden für die Menschen, die aus
gesundheitlichen Gründen nicht bis 67 Jahre arbeiten können", meinte
die CSU-Politikerin. "Eine Möglichkeit wäre, sowohl bei der
betrieblichen als auch bei der privaten Altersvorsorge die
Anrechnungsregelung auf die Grundsicherung zu überprüfen, damit mehr
Menschen von dieser Förderung profitieren können", sagte Frau
Hasselfeldt. Man sei sich einig, dass "die Eigeninitiative gestärkt
werden" sollte.
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Datum: 22.09.2012 - 07:00 Uhr
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