Viele türkische Staatsangehörige können visumsfrei nach Deutschland einreisen
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Viele türkische Staatsangehörige können visumsfrei nach Deutschland einreisen
"Bislang war die Reichweite des so genannten Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-228/06, Urteil vom 19. Februar 2009) umstritten. Das Urteil besagt, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei keine strengeren Visumsregelungen gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls, d.h. zum 1. Januar 1973. Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige wurde jedoch erst 1980 eingeführt. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass diese Verschärfung der Visumsbestimmungen mit dem Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens unvereinbar war und mithin die alten Regelungen weiter gültig sind.
Die Bundesregierung hat bislang versucht, die Auswirkungen des Urteils auf den Einzelfall bzw. auf Dienstleistungserbringer zu beschränken - der erfolgreiche türkische Kläger war Lastwagenfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr. Das Urteil betrifft jedoch die Dienstleistungsfreiheit insgesamt, darin sind sich Ausländerrechtsexperten bislang auch weitgehend einig. Die Bundesregierung sieht das offenbar genauso - wie ihre gestrige Antwort zeigt, nur traut sie sich nicht, es auch öffentlich zu sagen."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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Datum: 19.03.2009 - 15:41 Uhr
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