Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Gericht untersagt Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt
ID: 797837
der Auseinandersetzung mit der Brilliant AG und fordert bessere
Kontrollen durch die zuständigen Behörden
Der Leuchtmittelhersteller Brilliant AG darf keine
Energiesparlampen mit zu viel giftigem Quecksilber mehr vertreiben.
So lautet das Urteil des Landgerichts Stade vom 13. Dezember 2012 (AZ
8 O 112/12). Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte bei mehreren
Laboranalysen von verschiedenen Brilliant-Energiesparlampen deutliche
Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber
festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit
13 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr
als das Doppelte. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der
Umweltschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb der betroffenen
Lampen einzustellen, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
"Nach wie vor versuchen manche Hersteller den schnellen Euro mit
Energiesparlampen zu machen, die einen viel zu hohen
Quecksilbergehalt besitzen. Dadurch gerät eine effiziente
Lichttechnologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt", kritisiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Dass einige Unternehmen per
Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden müssen, die Verantwortung für
ihre Produkte zu übernehmen und die geltenden Gesetze einzuhalten,
ist bedauerlich und zeugt von mangelndem Verantwortungsgefühl
gegenüber den Verbrauchern und der Umwelt."
Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungiftig. Technisch
bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im
Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für
Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit
auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller
auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den
Energiesparlampen enthalten ist.
"Das Urteil macht deutlich, dass alle Hersteller von
Energiesparlampen - auch solche, die mit fadenscheinigen Ausreden
versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen - die vorgegebenen
Grenzwerte bei jeder verkauften Lampe einhalten müssen. Deshalb
freuen wir uns über die Entscheidung des Gerichts, welche die
Pflichten der Unternehmen noch einmal klar betont", sagt Rechtsanwalt
Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung
vertreten hat.
Die DUH engagiert sich bereits seit 2004 für eine korrekte
Umsetzung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften. Sie fordert
die zuständigen Behörden auf, die Einhaltung der geltenden Grenzwerte
besser zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Tel. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de
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Datum: 17.01.2013 - 11:05 Uhr
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