Müller: Rot-Grün verhindert energetische Sanierung

Müller: Rot-Grün verhindert energetische Sanierung

ID: 798228
(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute die Ergebnisse des
Vermittlungsausschusses zu verschiedenen Vermittlungsverfahren
zurückgewiesen. Zum gescheiterten Vermittlungsverfahren zur
steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an
Wohngebäuden erklärt Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und Mitglied im
Vermittlungsausschuss:

"Das Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist gescheitert, weil die
rot-grün regierten Länder aus parteitaktischen Erwägungen nicht
bereit waren, ihren Teil zur Energiewende beizutragen und
Investitionen zu fördern. Obwohl auch der Bundesrat am 17. Juni 2011
grundsätzlich der Energiewende zugestimmt hat, verweigert sich
Rot-Grün mit der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen
einer wichtigen Maßnahme zur Reduktion der CO2-Emmissionen. Darüber
hinaus verhindert die destruktive Haltung von Rot-Grün Einnahmen- und
Beschäftigungseffekte, die dem deutschen Handwerk und
mittelständischen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit gut getan
hätte. Rot-Grün schadet so dem Klima, dem Handwerk, dem Mittelstand
und den Menschen.

Trotz der Verweigerung von Rot-Grün nimmt der Bund seine
Verantwortung war und wird der KfW ab 2013 Mittel für die
energetische Sanierung von selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum
von 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.
Selbstgenutzter Wohnraum soll durch Zuschüsse gefördert werden. Es
sollen sowohl Einzel- als auch Gesamtmaßnahmen berücksichtigt werden,
mit denen nach dem 31. Dezember 2012 begonnen wird. Damit nimmt die
Koalition ihre Verantwortung für unser Land wahr und setzt ein klares
Signal für den Umweltschutz und für Arbeitsplätze."

Hintergrund:

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen


Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sollten energetische Maßnahmen an
Gebäuden gefördert werden, die vor 1995 errichtet worden sind.
Steuerpflichtige sollten über einen Zeitraum von 10 Jahren
nachträgliche Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent
steuermindern geltend machen können.



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de

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Datum: 17.01.2013 - 16:38 Uhr
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