neues deutschland: Dresdner Exempel - Kommentar zum Urteil gegen Tim H.
ID: 800828
seit drei Jahren praktisch nicht mehr marschieren und
Geschichtsfälschungen verbreiten können, wird als Sieg der
Zivilgesellschaft gefeiert. Teile der sächsischen Justiz sehen das
offenbar anders. Die Dresdner Staatsanwaltschaft und manche Richter
ermitteln und prozessieren inbrünstig gegen Leute, die sich den Nazis
in den Weg stellen. Mit bemerkenswerter Verfolgungswut versucht man
beispielsweise, Abgeordnete von Linkspartei und Grünen als
Blockade-Rädelsführer zu belangen. Eine Hartnäckigkeit, die den
SPD-Politiker Wolfgang Thierse von sächsischen Verhältnissen sprechen
ließ.
Kürzlich wurde Tim H., ein antifaschistischer Demonstrant des
Jahres 2011, in Dresden zu 22 Monaten Haft verurteilt; ohne
Bewährung, ohne Beweise. Das Urteil ist empörend und lässt den
Gedanken an Willkür aufkommen - die Dresdner Staatsanwaltschaft aber
will den Angeklagten noch länger einbuchten. Man geht wohl nicht fehl
in der Annahme, dass kurz vor den Antinazi-Protesten 2013 ein Exempel
der Härte statuiert werden soll. An einem Nazigegner.
Übrigens: An dem Tag, an dem Tim H. wegen des vermeintlichen
Rufens von Losungen wie »Kommt nach vorne!« zu Haft verurteilt wurde,
standen in Dresden fünf Neonazis wegen schwerer Körperperletzung,
Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor
Gericht und kamen mit Bewährungs- und Geldstrafen davon. So sehen sie
aus, die sächsischen Verhältnisse.
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Datum: 22.01.2013 - 18:20 Uhr
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