Neues Versicherungsvertragsgesetz: Mehr Rechte für privat Versicherte
ID: 810871
"Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften"
verabschiedet. Betroffen von der Umstrukturierung sind die
Paragraphen 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die
wichtigsten Änderungen: Für Versicherte gibt es nun die Möglichkeit,
vor der Behandlung eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme
durch die Versicherungsgesellschaft einzuholen, außerdem wird die
Sonderkündigungsfrist von einem auf zwei Monate verlängert und ein
Wechsel von Unisex- in Bisex-Tarife bleibt ungültig.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten? Diese Frage kann jetzt
schon vor der Behandlung verbindlich geklärt werden - allerdings nur,
wenn die Ausgaben voraussichtlich über 2.000 Euro liegen. Insgesamt
darf die Zu- oder Absage einer solchen Kostenübernahme nicht länger
als vier Wochen dauern. In dringlichen Fällen müssen die
Versicherungsgesellschaften sogar sofort oder innerhalb von maximal
zwei Wochen urteilen. "Eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme
ist eine Verbesserung. Wichtig ist aber auch, dass die Versicherten
bereits vor Tarifabschluss wissen, was generell übernommen wird und
was nicht. Häufig ist es so, dass sie die Bedingungen gar nicht
verstehen, da diese sehr kompliziert geschrieben und unübersichtlich
sind. Hier müssen die Versicherungskonzerne deutlich transparenter
und kundenfreundlicher werden", fordert Ozan Sözeri, Gründer und
Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucherschutzportals WIDGE.de.
Bei Beitragserhöhungen sollen Versicherte ausreichend Zeit haben,
um sich über Alternativen zu informieren - deshalb wurde die Frist
für einen Versichererwechsel von einem auf zwei Monate verlängert.
"Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft kann eine gute Wahl sein,
aber die oftmals bessere Lösung ist ein Tarifwechsel innerhalb der
eigenen Versicherungsgesellschaft. Aufgrund der
Verzögerungsstrategien der Versicherungsgesellschaften wird den
Versicherten aber auch innerhalb des neuen Zeitraums eine genaue
Prüfung der Optionen nicht möglich sein", prognostiziert Sözeri.
Daher gibt es unabhängige Experten, die die Tarifwelt der Versicherer
genau kennen und so innerhalb der Frist günstigere Alternativtarife
liefern können.
Ebenfalls neu: Versicherte können eine Umstellung ohne
Selbstbeteiligung in den Basistarif verlangen. Dies geht allerdings
nur, wenn der im Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Beitrag
nicht ausreichend vermindert. Die Gesellschaften haben insgesamt drei
Monate Zeit, den Vertrag dementsprechend umzustellen. Sözeris Fazit:
"Abgesehen von der Verlängerung der Sonderkündigungsfrist werden bloß
Gegebenheiten gesetzlich festgezurrt, die schon längst übliche Praxis
sind."
Pressekontakt für Rückfragen und Fotowünsche:
Simon Wierz, WIDGE.de GmbH, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg,
Tel. +49 40 60 94 66 822, Fax: +49 40 60 94 66 852,
E-Mail: presse@widge.de, Web: http://www.widge.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.02.2013 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 810871
Anzahl Zeichen: 3289
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 178 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues Versicherungsvertragsgesetz: Mehr Rechte für privat Versicherte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WIDGE.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Hamburg, 29.11.2011 - Ab 1. Januar 2012 müssen viele privat Krankenversicherte wieder tiefer in die Tasche greifen: Die monatlichen Beiträge steigen - und das um bis zu 40 Prozent. Besonders hart trifft es in diesem Jahr die Kunden der Central Krankenversicherung. Was jedoch viele privat Krankenve
Neues Gesetz zu Provisionszahlungen in der PKV ...
Hamburg, 08.11.2011 - Ab 1. April 2012 sollen Verbraucher laut Bundesfinanzministerium besser vor profitorientierter Beratung durch Versicherungsmakler geschützt sein. Das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" beinhaltet die Erhöhung der sogen
WIDGE.de: Tarifwechsel ab sofort auch fürÄrzte ...
Hamburg, 11.10.2011 - Auch Ärzte können ab sofort mit Hilfe des Verbraucherschutzportals WIDGE.de die Prämien für ihre private Krankenversicherung senken. Für den Tarifwechsel von Medizinern hat WIDGE.de nun ein Team aus Versicherungsfachleuten zusammengestellt, das die Umstellung in günstiger
Weitere Mitteilungen von WIDGE.de
LVZ: Gabriel verteidigt Betriebsratsimage im 150. Jahr der SPD-Geschichte / Teilnahme Merkels an den SPD-Feiern in Leipzig "angemessen" ...
SPD-Chef Sigmar Gabriel freut sich über die Zusage der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Angela Merkel, an den Feiern zum 150. Geburtstag der SPD im Mai in Leipzig teilzunehmen. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) sagte Gabriel: "Natürlich f
Lausitzer Rundschau: Die einsame Kanzlerin Schavan, der Verlust des Doktortitels und die Folgen für Merkel ...
Für die Bundeskanzlerin kommt es knüppeldick. Wahlniederlagen in Serie, und nun droht auch noch ihre wohl engste Kabinettsvertraute Annette Schavan auf der Strecke zu bleiben. Es wird einsam um die Regierungschefin. Man kann trefflich darüber streiten, ob die universitäts-offizielle Aberkenn
Stuttgarter Zeitung: CDU-Landeschef Strobl kritisiert "Querschüsse" gegen Stuttgart 21 ...
Im Streit um Stuttgart 21 wirft der Chef der baden-württembergischen CDU, Thomas Strobl, der grün-roten Landesregierung vor, das Milliardenprojekt bewusst zu torpedieren. In der "Stuttgarter Zeitung" (Donnerstagausgabe) griff Strobl insbesondere den grünen Landesverkehrsminister Winf
BERLINER MORGENPOST: Angela Merkel muss handeln Leitartikel von Jochim Stoltenbergüber den bevorstehenden Wahlkampf und die Ablösung der Bildungsministerin. ...
Ein Lebenswerk ist zerstört. Das ist bitter. Zumal die Umstände der akademischen Degradierung Annette Schavans durchaus auch fragwürdige Elemente enthalten. Kann heute noch wirklich gerecht über eine Doktorarbeit geurteilt werden, die vor 33 Jahren eingereicht wurde? Und ist, während das Üb




