Pflegebedürftigkeit der Eltern: Müssen Kinder für Elternunterhalt aufkommen?
Bei schwerer Verfehlung entfällt Anspruch auf Unterhalt
(PresseBox) - Es betrifft jeden: Das Thema Pflegebedürftigkeit. Entweder wegen der Großeltern, der Eltern oder spätestens dann, wenn es in der Zukunft auf einen selbst zukommt. Ambulante oder stationäre Pflege kostet viel Geld. Auch damit müssen sich die Familienangehörigen befassen. Zunächst werden Rente und Erspartes des Pflegebedürftigen eingesetzt. Wenn das nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, werden auch Kinder in die Pflicht genommen. Allerdings gilt das nur eingeschränkt...
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Datum: 07.02.2013 - 11:17 Uhr
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