Mittelbayerische Zeitung: "Mittelbayerische Zeitung" (Regensburg) zum Mindestlohn
ID: 826023
von Reinhard Zweigler, MZ
Der Vorwurf, Rot und Grün nutzten die neu gewonnene Mehrheit in
der Länderkammer zur Blockade greift zu kurz. Gestern demonstrierte
die neue Macht in der Länderkammer im Gegenteil Gestaltungskraft in
Sachen Mindestlohn. Freilich mit viel Wahlkampfgetöse garniert.
Geschenkt. In der Sache setzt der Beschluss des Bundesrates sowohl
Bundesregierung als auch Bundestag unter Zugzwang. Dort kann zwar
eine schwarz-gelbe Mehrheit den einheitlichen Mindestlohn noch
abblocken, was zu erwarten ist. Doch das Thema wird dadurch erst
recht zu einem Wahlkampfschlager. Etwa vier Fünftel der Bundesbürger
wollen einen Mindestlohn. Diesem Wunsch kann sich Schwarz-Gelb nicht
entziehen. Innerhalb der Union ist der Kurswechsel unter dem Slogan
Lohnuntergrenze längst im Gange. Selbst bei der FDP, die bislang
etwas Derartiges als Teufelszeug ablehnte, sind Aufweichungstendenzen
zu erleben. Es geht eigentlich längst nicht mehr um das Ob eines
Mindestlohnes, sondern nur noch um das Wie. Sollte bis vor der
Bundestagswahl nichts Entscheidendes mehr geschehen, wird die nächste
Bundesregierung mit großer Wahrscheinlichkeit einen Mindestlohn
beschließen. Man könnte das Thema Mindestlohn allerdings auch noch
vor der Wahl "abräumen".
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.03.2013 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 826023
Anzahl Zeichen: 1600
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Regensburg
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 118 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mittelbayerische Zeitung: "Mittelbayerische Zeitung" (Regensburg) zum Mindestlohn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mittelbayerische Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).