Wie weit geht der Nichtraucherschutz für Mieter?
OLG: Auf die Nutzung kommt es an
(PresseBox) - Nichtraucher können mittlerweile in einem Restaurant essen gehen ohne befürchten zu müssen, vom Zigarettenrauch des Nachbartischs umgeben zu sein. Raucher müssen zum Tabakkonsum entweder ins Nebenzimmer oder vor die Tür nach draußen. Wie aber sehen die Regelungen für Mieter in einer Mietswohnung beziehungsweise in einem Mietshaus aus? Bei diesem Fall fällt beides zusammen: Gewissermaßen kamen sich Gaststättennutzung und Mietraumnutzung aufgrund der räumlichen Nähe in die Quere...
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Datum: 14.03.2013 - 08:45 Uhr
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