Mitteldeutsche Zeitung: zu Deals im Strafrecht
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nicht aufzuhalten - das Bundesverfassungsgericht sorgt nur dafür,
dass sich der Abstieg in geordneten Bahnen vollzieht. Nichts anderes
besagt die Entscheidung der Karlsruher Richter, mit der sie die
umstrittenen Absprachen in Strafverfahren im Prinzip billigen, aber
die Gerichte ermahnen, sich dabei strikt an Recht und Gesetz zu
halten. Das heißt: Absprachen zwischen Angeklagten und Gerichten,
wonach für ein Geständnis Strafnachlass gewährt wird, sind nur
zulässig, wenn sie transparent sind und dokumentiert werden. Vor
allem ist offensichtlich, dass der Deal zu einem
Zwei-Klassen-Strafrecht führt: In Betracht kommt er nur in
schwierigen Verfahren, der Prozess über einen Ladendieb lässt sich
auch ohne Absprache schnell beenden.
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Hartmut Augustin
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Datum: 19.03.2013 - 19:25 Uhr
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