Gemeinschaftsunterkünfte von Asylbewerbern
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Gemeinschaftsunterkünfte von Asylbewerbern
"Die überwiegende Mehrzahl der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften ist ausreisepflichtig. Bei circa 50 Prozent handelt es sich um rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die zum Teil seit Jahren gesetzeswidrig Deutschland nicht verlassen, obwohl ihnen dies möglich wäre. Weitere 35 Prozent sind Asylbewerber im laufenden Asylverfahren, von denen die meisten mangels Erfolgsaussicht ihres Asylantrags Deutschland wieder verlassen müssen. Wer das verschweigt, verdreht völlig die Tatsachen und hat kein Interesse an einer sachlichen Diskussion", sagte Innenminister Joachim Herrmann zur Kampagne des Bayerischen Flüchtlingsrates zur Abschaffung der Gemeinschaftsunterkünfte.
Herrmann bezeichnete es als unseriös, dass der Bayerische Flüchtlingsrat nicht zwischen den einzelnen Personengruppen unterscheide: "Bei Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren können Integrationsaspekte bei der Unterbringung noch keine Rolle spielen. Bei abgelehnten Asylbewerbern, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen und ihre Rückführung vorsätzlich verhindern, ist dies noch weniger der Fall. Integrationsmaßnahmen wären hier verfehlt, vielmehr hat die Rückführung Vorrang. Die Abschaffung staatlicher Unterkünfte und teure Integrationsmaßnahmen hätten mit einer sinnvollen, gesellschaftlich akzeptieren Integrationspolitik nichts zu tun. Integration setzt eine gesicherte Aufenthaltsperspektive voraus."
Herrmann kritisierte auch die vom Bayerischen Flüchtlingsrat gewählten Begriffe wie "Sammellager" oder "Isolation": "Wer von Lagern oder sogar Isolation spricht, will das unzutreffende Zerrbild von Haft und Freiheitsentziehung vermitteln. Mit den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber hat dies nichts zu tun. Ich rate dem Bayerischen Flüchtlingsrat, sich verstärkt um anerkannte Flüchtlinge zu kümmern, die eine echte Aufenthaltsperspektive in Deutschland haben, statt einseitige und irreführende Kampagnen zu veranstalten. Hier gibt es ein breites, sinnvolles Betätigungsfeld mit vielfältigen Aufgaben. Das müsste dem Bayerischen Flüchtlingsrat eigentlich bekannt sein."
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Datum: 17.04.2009 - 16:32 Uhr
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