Mitteldeutsche Zeitung: zur Anti-Terror-Datei
ID: 860064
über die mangelnde Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in
Deutschland geklagt wird, haben die Richter ein ausgewogenes Urteil
getroffen. Die Anti-Terror-Datei ist vom Grundsatz her
verfassungskonform. Das imminent wichtige Trennungsgebot zwischen
Verfassungsschutz und Polizei steht einer effektiven Kooperation der
Behörden und einem Austausch von Informationen nicht entgegen.
Zugleich haben die Verfassungsrichter dem Informationshunger der
Behörden klare Grenzen gesetzt. Weniger Betroffene, mehr Transparenz
und vor allem ein höheres Maß an Datenschutz lauten die ebenso
richtigen wie wichtigen Forderungen aus Karlsruhe.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 24.04.2013 - 20:11 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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