Weser-Kurier: Zum Verbraucherinformationsgesetz schreibt der Bremer WESER-KURIER:

Weser-Kurier: Zum Verbraucherinformationsgesetz schreibt der Bremer WESER-KURIER:

ID: 861064
(ots) - Das Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichtes
unterstreicht das Recht des Verbrauchers auf Informationen von den
zuständigen Behörden. Ganz egal, ob es um Dioxin-Eier oder
Gammelfleisch geht. Und das ist gut so. Die Klage der
Verbraucherschutzorganisation Foodwatch zeigt aber auch, wie schwer
es nach wie vor sein kann, an Informationen von Ämtern zu gelangen,
obwohl es heute durch das Verbraucherinformationsgesetz einen klaren
Rechtsanspruch gibt. Allzu oft berufen sich Behörden auf das
Amtsgeheimnis, wie im Fall der Foodwatch-Klage. Immer wieder drohen
Ämter mit hohen Bearbeitungsgebühren für die verlangte Information,
in der Hoffnung, dass der Antrag zurückgezogen wird. Transparenz im
Verbraucherschutz darf keine Frage der Willkür sein. Gerade bei
möglichen Gesundheitsgefahren müssen Verbraucher ihr Recht auf
Information auch durchsetzen können. Wenn selbst eine große
Verbraucherschutzorganisation wie Foodwatch erst klagen muss, um an
die gewünschten Informationen im Dioxin-Eier-Skandal zu kommen, dann
haben die Behörden ihre Auskunftspflicht nicht verstanden. Dieser
Fall legt aber auch offen, wie sehr das niedersächsische
Landwirtschaftsministerium in das Landesamt für Verbraucherschutz
hineinregiert hat. Maulkörbe waren unter der CDU-geführten
Landesregierung nicht selten. Häufig musste das Landesamt in der
Vergangenheit auch die Presse an das Ministerium verweisen, weil es
selbst keine Informationen herausgeben durfte. Die Pressearbeit des
Landesamtes geriet zur Farce. Die neue rot-grüne Landesregierung legt
offenbar wieder Wert auf Transparenz. Das Landesamt für
Verbraucherschutz darf sich wieder zu Wort melden, wenn es um
Lebensmittel- oder Futtermittelskandale geht. Endlich, denn
schließlich sitzen dort die Experten, die die Gesundheitsgefahren für
den Verbraucher einschätzen können. Die neue Offenheit darf aber


nicht nur gegenüber den Medien gelten, sondern auch und erst recht
für Otto Normalverbraucher. Prozesse wie der in Oldenburg müssen
nicht sein, wenn Transparenz gelebt wird.



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Datum: 25.04.2013 - 20:48 Uhr
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