60 Jahre Grundgesetz - Garant für kommunale Selbstverwaltung

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60 Jahre Grundgesetz - Garant für kommunale Selbstverwaltung



(pressrelations) - wie heute stehen CDU und CSU für starke und handlungsfähige Kommunen ein

Zu dem in Artikel 28 GG garantierten Recht der Gemeinden, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB: Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten echte kommunale Selbstverwaltung mit eigener Finanzausstattung. Bis heute garantiert die Finanzhoheit den Kommunen, dass ihnen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird.

60 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes können die Städte, Gemeinden und Landkreise eine positive Bilanz ziehen. Damals wie heute stehen CDU und CSU für starke und handlungsfähige Kommunen ein. Denn ohne eigene, frei verfügbare Finanzmittel kann keine Gemeinde eigenverantwortliche Entscheidungen treffen.

Heute gilt es mehr denn je, die vor Ort schlummernden Elementarkräfte für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands nutzbar zu machen. Dafür engagieren sich Christdemokraten auf allen staatlichen Ebenen. In Ortschafts-, Bezirks-, Gemeinde- und Kreisräten, in den Landtagen, im Bundestag und im Europaparlament. Für die Städte, Gemeinden und Landkreise ziehen CDU und CSU an einem Strang.


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Datum: 12.05.2009 - 15:21 Uhr
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