Vorläufiges Verkaufsverbot von Red Bull Cola richtig
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Vorläufiges Verkaufsverbot von Red Bull Cola richtig
Nach Fund von Kokainspuren
Es ist richtig, dass die Lebensmittel-Aufsichtsbehörden Bayerns und mehrerer anderer Bundesländer das Getränk aus dem Verkehr gezogen haben.
Selbst wenn die Untersuchung des Bundesamtes für Risikobewertung ergeben sollte, dass die Red Bull Cola nicht gesundheitsgefährdend ist, kann es nicht angehen, dass sich Lebensmittel in Verkaufsregalen befinden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, weil sie harte Drogen wie Kokain enthalten.
Es bleibt nun zu klären, wieso sich Kokain in der Red Bull Cola fand. Ebenso muss untersucht werden, ob sich die Drogen nur in einer Charge oder in mehreren finden lässt. Bis dahin ist ein Verkaufsverbot der richtige Weg, um die Bevölkerung zu schützen. Da die Zuständigkeit für die Lebensmittelsicherheit in Deutschland ausschließlich bei den Bundesländern liegt, kann nur dort über ein mögliches Verkaufsverbot entschieden werden.
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Datum: 25.05.2009 - 16:51 Uhr
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