Mayer: Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachanforderungen für Ehegatten zügig beenden
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Vertragsverletzungsverfahren wegen der Anforderungen für die
Familienzusammenführung eingeleitet. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
"Wer Abstriche bei den Sprachkenntnissen von nach Deutschland
übersiedelnden Ehegatten fordert, verzichtet nicht nur auf die
Unabhängigkeit von vielen Frauen, sondern auch auf ein wichtiges
integrationspolitisches Element. Schlüssel für eine erfolgreiche
Integration ist und bleibt das Beherrschen der deutschen Sprache.
Betroffene sollten daher bereits vor ihrer Einreise dazu angehalten
werden, sich einfache Deutschkenntnisse anzueignen. Schließlich sieht
die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung entsprechende
integrationspolitische Maßnahmen unmittelbar vor. Darüber hinaus hat
das Bundesverwaltungsgericht bereits in zwei Entscheidungen die
grundsätzliche Zulässigkeit des Spracherfordernisses beim
Ehegattennachzug bestätigt und sogar in besonderen Konstellationen
aufgrund des Vorliegens eines Härtefalls einen Verzicht in Aussicht
gestellt. Würde man jedoch vollständig auf das Spracherfordernis
verzichten, würde in vielen Familien mit Migrationshintergrund in
Zukunft zuhause noch weniger Deutsch gesprochen als bisher. Dies hat
in der Regel nicht nur für die Ehepartner erhebliche negative soziale
Folgen, sondern auch für das spätere Leben möglicher Kinder. Die
EU-Kommission sollte daher das Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland zügig beenden und diese sinnvolle integrationspolitische
Maßnahme der Bundesregierung unterstützen." Hintergrund: Die
EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
wegen der vermeintlichen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur
Familienzusammenführung (2003/86/EG) eröffnet. Die
Sprachanforderungen für Ehegatten, die zum Zwecke der
Familienzusammenführung nach Deutschland übersiedeln möchten, seien
aus ihrer Sicht zu hoch.
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Datum: 02.08.2013 - 12:29 Uhr
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