Banken bleiben in der Pflicht
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Banken bleiben in der Pflicht
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhalten alle Banken mit derzeit unkalkulierbar hohem Abschreibungsbedarf fuer "toxische Wertpapiere" die Moeglichkeit, ihre Bilanzen zu bereinigen, in dem Bilanzrisiken in jeweils eigene Zweckgesellschaften ("Bad Banks") ausgelagert werden koennen. Damit soll das Vertrauen der Banken untereinander gestaerkt, der Bilanzdruck vermindert und der fuer die gesamte Wirtschaft so wichtige Interbankenhandel weiter angekurbelt werden.
Gleichzeitig werden die Banken jedoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sie Verluste aus den "toxischen Wertpapieren" und die damit verbundenen Kosten zu tragen haben. Diesen Ansatz begruessen wir ausdruecklich. Sollten am Ende der Laufzeit Verluste bleiben, muessen diese durch Abschoepfung kuenftiger Ausschuettungen ausgeglichen werden.
Wir wollen darueber hinaus eine "Restrisikoumlage" im Gesetz verankern. Die Finanzindustrie hat einen solidarischen Beitrag zur Bewaeltigung der Finanzkrise zu leisten.
Finanzmarktstabilitaet ist ein wichtiges oeffentliches Gut. Es liegt aber nicht allein im Interesse und in der Verantwortung des Staates. Daher soll gemaess dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion und des SPD-Parteitags moeglichst in europaeischer Abstimmung ein Weg gefunden werden, moegliche Verluste aus allen Rettungsmassnahmen auf die gesamte Finanzbranche zu verteilen. Dies soll durch die Einfuehrung einer "Restrisikoumlage" in Form eines "Solidaritaetsbeitrags" auf gegenwaertige und kuenftige Gewinne von Banken und aller anderen im Finanzmarktstabilisierungsgesetz definierten Unternehmen der Finanzbranche erfolgen. Nur so laesst sich ein Risiko fuer den Steuerzahler - ganz gleich, ob es sich aus Verlusten des SoFFin oder aus Verlusten aus einer "Bad Bank"
ergibt - vollstaendig ausschliessen.
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Datum: 29.05.2009 - 11:11 Uhr
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