Einigung in der häuslichen Krankenpflege in M-V:
Ab 2014 einheitliche Vergütungssätze für alle Pflegedienste
ID: 964245
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. in
Mecklenburg-Vorpommern und der beteiligten Krankenkassen
Für die privaten Träger von ambulanten Pflegediensten in
Mecklenburg-Vorpommern haben sich der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa) und die beteiligten Krankenkassen (AOK
Nordost, IKK Nord, BKK-LV NORDWEST, Knappschaft und die SVLFG als
Landwirtschaftliche Krankenkasse) auf eine Vereinbarung über höhere
Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege (HKP) geeinigt. Damit
steigen ab diesem Oktober für die rund 460 Pflegedienste in M-V die
HKP-Vergütungen in mehreren Stufen. Die neue Vereinbarung schließt an
den HKP-Schiedsspruch aus dem Vorjahr sowie die Vereinbarung zur
Pflege an.
"Da ein Gutachten als neue Basis für Verhandlungen noch nicht
vorliegt, haben wir den Gedanken der Mediation fortgeschrieben und
den Pflegediensten damit Planungssicherheit für die nächsten 2 Jahre
gegeben" so Michael Händel vom Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste (bpa). "Aus schwierigen Gesprächen sind
vertrauensvolle Verhandlungen erwachsen. Dies gibt uns Hoffnung, auch
in der Zukunft gemeinsame Lösungen zu finden. Um die dringend
benötigten Fachkräfte halten und zusätzliche gewinnen zu können,
haben sich alle Beteiligten auf gemeinsame Mindestentlohnungen
verständigt. Der Bereich Pflege hält zudem viele weitere
Heraus-forderungen bereit", so Michael Händel weiter. "Deshalb sind
auch das Gutachten und eine gemeinsame Ausbildungs- und
Qualifizierungsoffensive für Pflegefachkräfte Inhalt der
Vereinbarung."
"Das Ziel des Mediationsverfahrens basierend auf dem
HKP-Schiedsspruch war es, sich mit strukturellen Veränderungen den
Herausforderungen in der Pflege im Land zu stellen, eine
tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten zu ermöglichen und die
Arbeit der Pflegedienstmitarbeiter am Patienten aufzuwerten",
erläutert AOK-Vorstandsvorsitzender Frank Michalak für die
beteiligten Krankenkassen. "Mit dem Ergebnis der
Vergütungs-verhandlungen erkennen wir ausdrücklich das Engagement der
Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit an. Gleichzeitig bietet es für
die Pflegeanbieter eine wirtschaftliche und leistungsgerechte
Vergütung", sagt Michalak weiter.
Die Vergütungserhöhung erfolgt in mehreren Stufen. Die erste Stufe
sieht eine Erhöhung ab 1. Oktober 2013 um 3 Prozent vor. Zum
Jahresbeginn 2014 steigt die Vergütung für alle Pflegedienste auf ein
gemeinsames Niveau. Ab dem 1. Juli 2014 erhöht sich die Vergütung
dann um weitere 4 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass erstmals eine
Vergütungserhöhung ausdrücklich an die Zahlung von Mindestentgelten
(Arbeitnehmer-Jahresbruttogehälter) gebunden wird. Diese orientieren
sich an den Lohnuntergrenzen verschiedener in M-V üblicher
Arbeitsvertragsrichtlinien und Tarife. Zu Beginn 2015 werden die
Vergütungssätze anschließend nochmals um die vom Bundesministerium
für Gesundheit festgelegte Grundlohnsummensteigerung automatisch
angehoben.
Insbesondere ist diese Verständigung auch ein positives Signal für
die Patientinnen und Patienten im Land, ebenso für die Pflegekräfte
und Einrichtungen, erklären Frank Michalak und Michael Händel
übereinstimmend.
Pressekontakt:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbeauftragter Sven Wolfgram / Tel.: 0385 3992790 / E-Mail:
mecklenburg-vorpommern@bpa.de
AOK Nordost für die beteiligten Krankenkassen
Pressesprecherin Gabriele Rähse / Tel.: 0800 265080-22202 / E-Mail:
presse@nordost.aok.de
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Datum: 17.10.2013 - 15:27 Uhr
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